Samstag, 6. Juni 2026

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Ausdehnung des Präsenzunterrichts führt zu zunehmendem Schülerverkehr – Bei fehlendem Mindestabstand ist Mund-Nasen-Schutz besonders wichtig

Landkreis HILDESHEIM. Mit der begonnenen stufenweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den allgemein bildenden Schulen wurde auch die Schülerbeförderung wieder aktiviert. Am 25. Mai ist mit der Rückkehr der 11. Klassen die dritte Phase des Präsenzunterrichts angelaufen. Ab 1. Juni folgen dann die Schüler der siebten und achten Klassen und die zweiten Klassen sowie schließlich ab 15. Juni diejenigen der fünften, sechsten und ersten Klassen. Diese Rückkehr stellt nicht nur die Schulen, sondern auch die Schülerbeförderung, deren Aufgabenträger der Landkreis Hildesheim ist, vor Herausforderungen.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Personenverkehr verpflichtend – und das gilt auch für die im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzten Busse im so genannten Freistellungsverkehr. Gerade dieser Schutzmaßnahme kommt mit dem nun zunehmenden Schülerverkehr noch einmal eine ganz besonders große Bedeutung zu, denn aufgrund der Platzverhältnisse in den Bussen ist es absehbar, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht durchgängig eingehalten werden kann. Dieser Umstand ist auch dem Land Niedersachsen bewusst, weshalb in der betreffenden Corona-Verordnung die Einhaltung des Mindestanstands nur „soweit möglich“ vorgeschrieben wird.

Die vom Land Niedersachsen verursachte Diskrepanz zwischen steigendem Schülerverkehr und Abstandsgebot kann der RVHI nicht lösen. Seit die ersten Jahrgänge wieder in die Schule gehen, ist die reguläre Schülerbeförderung wieder aufgenommen worden. „Viele unserer Fahrgäste haben das starke und nachvollziehbare Bedürfnis, die Abstandsregelung auch in unseren Bussen einzuhalten. Entsprechend setzen wir seit dem 18. Mai sämtliche RVHI-Busse ein, obwohl zu diesem Zeitpunkt bei weitem noch nicht alle Schüler wieder in den Unterricht zurückgekehrt waren. Somit sind unsere Kapazitäten allerdings auch ausgeschöpft und mit den steigenden Fahrgastzahlen wird die Umsetzung 1,5 Meter Abstand zu halten immer schwerer“, betont Kai Henning Schmidt, Geschäftsführer des RVHI. Umso wichtiger ist es, dass der Mund-Nasen-Schutz konsequent getragen wird: „Wir appellieren deshalb an die Eltern, ihre Kinder nochmals zu sensibilisieren und die Bedeutung der Maskenpflicht zu erklären. Der Mund-Nasen-Schutz ist zentral für die Minimierung des Infektionsrisikos – und das nicht nur im Bus, sondern bereits an der Haltestelle. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein verantwortungsvolles Verhalten sind hier essentiell“, unterstreicht Evelin Wißmann, Erste Kreisrätin und Aufsichtsratsvorsitzende des RVHI. Dem Landkreis sei klar, dass die Situation im Schülerverkehr auch für die Eltern schwierig sei. „Wir können sehr gut verstehen, wenn die Umstände, die wir leider nicht ändern können, als belastend empfunden werden. Deshalb sollten Eltern überlegen, ob ihre Kinder nach Möglichkeit den Schulweg per Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen können“, so Evelin Wißmann.

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