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Niedersachsen nimmt Änderungen an Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb vor

NIEDERSACHSEN. Am kommenden Samstag tritt eine Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19″ in Kraft.

Alle niedersächsischen Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie verfügen, müssen dann noch 4 Prozent ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und 10 Prozent ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung Covid-19 Patientinnen und Patienten vorhalten. Die bisherige Regelung hatte eine Bettenreserve für alle Krankenhäuser in Höhe von 20 Prozent der Behandlungskapazität auf Normalstation und 25 Prozent der Behandlungskapazität auf Intensivstation mit Beatmungsmöglichkeit vorgesehen.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Wir erleben in Niedersachsen derzeit ein ruhiges und gut beherrschbares Infektionsgeschehen. Deshalb ist es möglich, den Krankenhäusern wieder mehr elektive Operationen und Behandlungen zu ermöglichen. Die niedersächsischen Krankenhäuser haben in den letzten Monaten einen großen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet und große Teile ihrer Kapazitäten für Covid-Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt. Dafür mussten andere Operationen aufgeschoben werden, die nun hoffentlich schnell nachgeholt werden können. Für die Krankenhäuser bedeutet das eine Rückkehr zum Regelbetrieb im neuen Corona-Alltag. „

Gleichzeitig müsse man stets die Anzahl der Neuinfektionen und die Zahl der Infizierten in den Krankenhäusern im Blick behalten, so die Ministerin.

Bei einem derzeitigen Stand von 162an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten auf Normalstation und von 23 an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit werden die niedersächsischen Krankenhäuser zunächst 830 Betten auf Normalstation und 185 Betten auf Intensivstation mit maschineller Beatmungsmöglichkeit COVID-Patientinnen und Patienten vorhalten.

„Sobald die Hälfte dieser Kapazitäten ausgeschöpft ist, müssen die Krankenhäuser in einem Zeitraum von 24 bis 72 Stunden zusätzliche Sicherheitsreserven aktivieren. Mit diesem atmenden System können wir schnell auf Veränderungen des Infektionsgeschehens reagieren und stellen sicher, dass zu jeder Zeit ausreichende Kapazitäten für die Bewältigung der Pandemie zur Verfügung stehen“, so Ministerin Reimann.

Den vollständigen Text der Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19 finden Sie in der Infospalte.

PR

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