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Pflegekammer: „Hin und her zehrt an den Nerven“

NIEDERSACHSEN. Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute in einem Eilverfahren über einen Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen entschieden. Es ging um den Stopp der vom Niedersächsischen Sozialministerium beauftragten Befragung zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen. Das Mitglied sah in der Weitergabe seiner Adressdaten für eine Befragung eine Datenschutzverletzung, da seine Daten nicht zu diesem Zwecke erhoben worden sind, sondern für die Selbstverwaltung der Berufsgruppe und die Nutzung im Rahmen der Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen. Zudem machte das Mitglied verfassungsrechtliche Gründe geltend. Der Antrag wurde abgewiesen.

Statement von Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann:

„Dieses hin und her um die weitere Zukunft der Pflegekammer zehrt an den Nerven. Die inhaltliche Arbeit der Pflegekammer darf nicht länger durch eine zermürbende Diskussion um ihre weitere Existenz gelähmt werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Evaluation zu früh kommt. Dass jetzt auch noch datenschutz- und sogar verfassungsrechtliche Probleme im Raum standen, ist den Mitgliedern nur schwer zu vermitteln. Die Durchführung der Befragung ist nicht unsere Baustelle. Auftraggeberin ist das Sozialministerium. Alle Beteiligten brauchen dringend Rechtssicherheit.

Die Pflege in Niedersachsen steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen. Es geht um die pflegerische Versorgung hunderttausender Menschen in Niedersachen. Die Pflegekammer Niedersachsen muss für ihre Arbeit wissen, wie es in Zukunft für sie weitergeht. Als Pflegekammer wollen und müssen wir unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit. Dazu gehört auch, dass uns die vom Land Niedersachsen zugesicherte Anschubfinanzierung endlich ausgezahlt wird.“

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