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Beschäftigte mit Mindesturlaub bekommen mehr Urlaubstage

NIEDERSACHSEN. In diesen Tagen beginnt für viele Menschen ihr wohlverdienter Sommerurlaub. Fast untergegangen ist während der Corona-Pandemie eine gesetzliche Regelung aus dem Frühjahr dieses Jahres. Sie beschert Beschäftigten in der Pflege zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch bis zu fünf bezahlte Urlaubstage mehr. 2021 und 2022 soll es sogar bis zu sechs freie Tage mehr geben. Einen Haken hat die Regelung jedoch: Anspruch auf mehr Urlaubstage haben nur Pflege-Beschäftigte mit gesetzlichem Mindesturlaub. Konkret heißt das, dass eine Person, die 20 Tage Mindesturlaub hat, 2020 fünf Tage mehr Urlaub nehmen kann. Sollten darüber hinausgehende tarifliche oder arbeitsvertragliche Urlaubsansprüche bestehen, bleiben diese davon unberührt. Wer also mehr als 25 Tage Urlaub bekommt, für den ändert sich nichts.

Die gesetzliche Regelung findet sich in der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, die unter anderem auch den Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege regelt. Die Verordnung gilt bis zum 30. April 2022.

PR

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