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Volksbegehren-Initiative kritisiert geplante Ausweitung der Gänsejagd – „Dankeschön an Jägerschaft und Bauern?“

NIEDERSACHSEN. Nach dem Willen von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast soll die Jagd auf in Niedersachsen rastende und überwinternde nordische Gänse deutlich ausgeweitet werden. Mit der Bläss- und der Nonnengans sollen künftig zwei weitere Arten bejagt werden dürfen, die bisher ganzjährig geschützt sind. So sieht es der Entwurf einer Änderung der Niedersächsischen Jagdzeitenverordnung vor, die die Landesregierung Ende Juli an die Verbände verschickt hat.

Die Initiatoren des laufenden Volksbegehrens Artenvielfalt kritisieren das Vorgehen scharf: „Das ist schon ein starkes Stück: Da reist der Umweltminister durchs Land, besucht Naturschutzprojekte und beteuert, dass die Landesregierung mit dem ‚Niedersächsischen Weg‘ jetzt von sich aus endlich mehr für den Natur- und Artenschutz tun will, und gleichzeitig bereitet die Landwirtschaftsministerin das glatte Gegenteil vor“, meint Volksbegehren-Mitinitiator Dr. Nick Büscher. „Zum jetzigen Zeitpunkt mutet dies wie ein Dankeschön an die Landesjägerschaft an, weil sie beim Volksbegehren nicht mitmacht, und an diejenigen Teile aus der Landwirtschaft, die uns überall im Land am Unterschriftensammeln hindern wollen“, vermutet Büscher.

Bläss- und Nonnengänse sind nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Arten, die in nordischen Gefilden brüten und sich in Niedersachsen im Winter und während des Zuges aufhalten. Für den Ausgleich der durch rastende Gänse verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen zahlt das Land jährlich rund 8 Mio. € an die betroffenen Landwirte.
Neben der Jagd auf Bläss- und Nonnengänse will die Landwirtschaftsministerin u.a. die Jagdzeit auf drei Entenarten selbst in EU-Vogelschutzgebieten ausweiten. „Dadurch werden rastende und überwinternde Vögel in der für sie ohnehin schwierigen Phase zusätzlich beunruhigt und verbrauchen ihre wichtigen Reserven“, erklärt Nick Büscher. Die Landesregierung schreibt dagegen in ihrem Verordnungsentwurf, die Jagd sei nur ein geringer Störfaktor, wenn seltener geschossen werde als pro 100 Hektar einmal in vier Tagen. „Solch naturschutzfachlichen Unsinn liest man selten. An dieser Stelle wäre es ehrlicher gewesen, dass man die erheblichen Störungen billigend in Kauf nimmt“, so Büscher.

PR

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