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Pflegebedürftige Menschen müssen vor Gewalt geschützt werden

NIEDERSACHSEN. Pflegebedürftige Menschen befinden sich in einer besonders verletzlichen Situation. Gewalt gegenüber diesen Menschen ist kein seltenes Phänomen und sie ist nicht immer offensichtlich. Neben freiheitseinschränkenden Maßnahmen kann Gewalt in Pflegebeziehungen auch durch Worte und Gesten oder durch das Unterlassen einer angemessenen Reaktion ausgeübt werden. Ein solches Handeln kann für die Opfer schwerwiegende psychische und körperliche Folgen haben, die im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Ursachen für Gewalt können individuelle Faktoren wie negative Altersbilder, ein unreflektiertes Sicherheitsdenken, emotionale Erschöpfung und fehlende Kompetenzen sein. Aktuelle Beispiele in Einrichtungen des Gesundheitswesens zeigen, dass besonders strukturelle Faktoren wie eine unzureichende Unterstützung von Pflegefachkräften, starre Arbeitsabläufe und eine mangelnde Fehlerkultur gewalttätige Handlungen begünstigen. Hier müssen Strategien entwickelt werden, um Gewalt zu verhindern. Es gilt Belastungen zu reduzieren, die individuellen Kompetenzen von Pflegefachkräften zu stärken und die Arbeitsorganisation zu verbessern. Einrichtungen müssen Wertorientierungen geben sowie eine respektvolle und vertrauensvolle Kommunikation fördern.

Wer Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen beobachtet muss eingreifen. Jedem Verdacht auf Gewalt muss verantwortungsvoll nachgegangen werden. Gewaltpräventive Maßnahmen wie Fallbesprechungen und kollegiale Beratungen sollten konsequent umgesetzt werden. Bei anhaltenden Problemen müssen externe Hilfen hinzugezogen werden, um pflegebedürftige Menschen zu schützen.

„Pflegefachkräfte müssen gegen jede Form von Gewalt Position beziehen“ unterstreicht der Vorsitzende der Ethikkommission Lutz Schütze.

Die Ethikkommission weist auf die durch das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) herausgegebenen und freizugänglichen Informationen und Materialien zur Gewaltprävention unter www.pflege-gewalt.de hin.

PR

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