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Verfassungsschutz soll gestärkt werden im Kampf gegen Demokratiefeinde und sorgt für mehr Transparenz bei Auskunftsrechten

NIEDERSACHSEN. In ihrer Sitzung am heutigen Dienstag hat die Landesregierung den Weg für eine Novelle des Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetzes freigemacht. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Mit den geplanten Änderungen wollen wir dort nachjustieren, wo es notwendig ist. Unser Ziel ist es, die Instrumente des Verfassungsschutzes zu stärken, ebenso aber beispielsweise die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger und damit die Kontrollmöglichkeiten und die Transparenz. Der Verfassungsschutz operiert in einem hoch dynamischen Umfeld, das macht auch gesetzliche Anpassungen immer wieder notwendig. Das vergangene Wochenende in Berlin hat dies beispielhaft gezeigt. Rechtsextremisten haben in Teilen die Demonstration für ihre Ziele genutzt, begleitet von Verschwörungstheoretikern, Impfgegnern und allgemein Verunsicherten – Menschen, die wohl noch vor einem halben Jahr kaum zueinander gefunden hätte. Um die Gefahren solcher Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, brauchen wir einen gut aufgestellten Verfassungsschutz als Frühwarnsystem gegen Extremismus und Demokratiefeinde. Gleichzeitig haben wir nach wie vor mit den Herausforderungen im islamistischen Bereich zu tun und sind konfrontiert mit einem Anwachsen der Gewalt aus dem rechts- und linksextremen Spektrum.“

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU in Niedersachsen war vereinbart worden, dass das Verfahren zum Einsatz von Vertrauenspersonen erleichtert wird. In der Praxis zählt der Einsatz von Vertrauenspersonen zu den effektivsten nachrichtendienstlichen Mitteln und ist zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Insbesondere, wenn eine kontinuierliche Informationsgewinnung über ein Verdachts- oder Beobachtungsobjekt gesichert werden soll, gibt es derzeit keine Alternative. Die Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen soll künftig in allen Beobachtungsobjekten vorbehaltlich einer intensiven Verhältnismäßigkeitsprüfung möglich sein.

In der Extremismusprävention soll die Datenübermittlung an in der Präventions- und Ausstiegsarbeit tätige Einrichtungen durch eigene Regelungen erleichtert werden. Die Prävention von extremistischen Einstellungen und Handlungen könnte damit sowohl in der Einzelfallbearbeitung als auch bei der Abstimmung von Sensibilisierungsmaßnahmen in Netzwerken noch effektiver gestaltet werden.

Der Anspruch von Betroffenen, Auskunft über die beim Niedersächsischen Verfassungsschutz gegebenenfalls gespeicherten Daten zu erhalten, soll an die Regelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes angepasst werden. Einen Anspruch auf Auskunft hat danach jede Bürgerin und jeder Bürger, soweit auf einen konkreten Sachverhalt hingewiesen und ein besonderes Interesse an einer Auskunft dargelegt wird.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Hürden für die Speicherung von Daten minderjähriger Extremisten ab dem 14. Lebensjahr gesenkt werden sollen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Radikalisierungen teilweise bereits im jungen Alter Auswirkungen zeigen. So soll der Niedersächsische Verfassungsschutz noch besser in die Lage versetzt werden, seiner Aufgabe der Vorfeldaufklärung und Strukturerkennung auch im Fall von radikalisierten Minderjährigen nachzukommen. Eine altersunabhängige Beobachtung wird entschieden abgelehnt. Der Entwurf orientiert sich vielmehr an der strafrechtlichen Schuldfähigkeit, die mit Vollendung des 14. Lebensjahres beginnt. Eine Speicherung vor diesem Mindestalter soll auch zukünftig nicht zulässig sein.

Durch die landesrechtliche Umsetzung der auf Bundesebene bereits eingeführten Kontostammdatenabfrage würde diese künftig auch dem Niedersächsischen Verfassungsschutz ermöglicht. Dazu der Niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Bernhard Witthaut: „So würde es künftig auch in Niedersachsen einfacher, die finanzielle Ausstattung extremistischer Organisationen zu ermitteln und einzuschätzen.“

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