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Keine Belastungen durch Klärschlammverbrennungsanlage?

HILDESHEIM. Ob die CDU Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl unterstützen sollte, ist nun auch ein Tagesordnungspunkt im CDU-Kreisverbandsvorstand am kommenden Dienstag. Friedhelm Prior, der Mitglied dieses Gremiums ist, hat dessen Vorsitzende, Ute Bertram, nochmals auf einige Widersprüche im Verfahren zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage hingewiesen, die eine Betreibergesellschaft (die KNRN) im Hildesheimer Hafen bauen will.

Deren Gründung hatten die Ratsmitglieder einiger Städte auf der Grundlage ihnen vorgelegter Ratsunterlagen zugestimmt. Darin stand (zumindest in Langenhagen und Barsinghausen) allgemein und zum Standort Hildesheim:

  • „Daneben befindet sich das angedachte Grundstück in städtischem Besitz und ist sofort verfügbar.“
  • „Grundlage der Investitionskostenabschätzung ist die Realisierung einer Anlage im Industriestandard gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen.“
    „Folgender Zeitplan liegt dem Wirtschaftsplan einschließlich der mittelfristigen Planung zugrunde:

Gründung der Gesellschaft Anfang 2019 … Baubeginn in II/2021, Inbetriebnahme der Anlage in IV/2023“.

Prior hält es unvertretbar, dass Meyer nun in der Presse behaupte, „dass es keine Belastungen gibt.“ Eine solche Aussage sei bei einer Anlage im Industriestandard gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen augenscheinlich falsch oder zumindest irreführend. Irreführend sei auch die Darstellung von Meyer, die CDU hätte sich schon frühzeitig für die Anlage ausgesprochen und „das haben jetzt die Naturschutzverbände bestätigt“. Richtig sei, dass die Naturschutzverbände u. a. folgende Position vertreten: „Die Einschätzung des BUND lässt offen, ob andere Standorte für die von der KNRN geplante Anlage besser geeignet sind.“

Zudem, so Prior, sei die jetzt geplante Anlage – zumindest in der Größe – eine andere als die ursprüngliche geplante Anlage. Am schlimmsten sei jedoch, dass die Stadtratsmitglieder in Langenhagen usw. der Behauptung geglaubt hätten, dass das Grundstück im Hildesheimer Hafen sofort zur Verfügung stehe.

Diese Behauptung entsprach und entspreche aber in keiner Weise den Tatsachen. Es sollte also aufgeklärt werden, ob und von wem gegenüber den anderen Städten verbindlich zugesagt worden sei, dass das Grundstück sofort verfügbar sei. Sollte Herr Meyer eine solche Zusage abgegeben haben, müsse er dies zu verantworten. Es sei ein Ablenkungsmanöver, wenn Herr Meyer nun erkläre, die KNRN halte den Beschluss über das Grundstück für notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen – der Druck komme nicht von der Stadt. Tatsächlich fordert die KNRN nur dass, was ihr augenscheinlich ohne Berechtigung von der Stadt zugesichert worden ist.

Friedhelm Prior

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