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Lies: „Wir schaffen landesweite Biotopvernetzung für den Artenschutz“

NIEDERSACHSEN. Neuauflage nach mehr als 30 Jahren: Das Kabinett hat am heutigen Montag ein neues „Niedersächsisches Landschaftsprogramm“ auf den Weg gebracht. Die bisherige Fassung wurde im April 1989 veröffentlicht und seitdem nicht mehr verändert. „Wir stellen jetzt endlich ein zeitgemäßes und längst überfälliges Landschaftsprogramm für eine ökologische Vernetzung auf. Dadurch schaffen wir unter anderem eine niedersachsenweite Vernetzung von Naturräumen. Diese Biotopvernetzung ist ein ganz wichtiger Beitrag für den Erhalt einer Vielzahl von Arten und damit ein wesentlicher Baustein des „Niedersächsischen Weges‘ – für mehr Arten- und Naturschutz in Niedersachsen“, so Umweltminister Olaf Lies. „Unser gemeinsames Ziel ist es, bis 2023 einen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche beziehungsweise zehn Prozent der Offenlandfläche aufzubauen.“

Schon im Januar 2014 hatte der Niedersächsische Landtag die damalige Landesregierung aufgefordert, ein zeitgemäßes Landschaftsprogramm zu erarbeiten. Schließlich hat sich seit Ende der 80er Jahre nicht nur die Landschaft aufgrund vielfältiger Nutzungsänderungen gewandelt, hinzugekommen sind zahlreiche naturschutzfachliche Kernthemen wie das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, der landesweite Biotopverbund sowie für den Naturschutz wichtige Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, aber auch der Niedersächsische Weg – „und nicht zu vergessen die große gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgaben durch den Klimawandel“, so Lies.

„Der vorliegende Entwurf zeichnet ein aktuelles Bild vom Zustand von Natur und Landschaft in Niedersachsen“, so der Umweltminister. Er stellt ein schutzgutübergreifendes (zum Beispiel Luft, Boden und Wasser) landesweites Zielkonzept auf und ist damit die Richtschnur für die Arbeit der gesamten Niedersächsischen Naturschutzverwaltung. Als gutachterlicher Fachplan liefert das Landschaftsprogramm eine aktuelle Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen und leistet damit auch einen Beitrag zur Planungsbeschleunigung. Als nächster Schritt soll nun die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Behörden, der Öffentlichkeit sowie der nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgen.

PR

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