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Corona-Folgen: Land stockt Förderung für energetische Modernisierung von Wohnraum auf

NIEDERSACHSEN. Das Niedersächsische Umwelt- und Bauministerium hat jetzt eine weitere Förderung in Kraft gesetzt, mit der die Corona-Folgen insbesondere für die Bauwirtschaft in Niedersachsen abgemildert werden sollen. Die Regelungen knüpfen an die soziale Wohnraumförderung des Landes an und sehen Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Mietwohnraum vor, der vor dem 1. Januar 2020 fertiggestellt worden ist. Die Zuschüsse werden gezahlt, wenn die Maßnahmen zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder 70 führen. „Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten“, so Umwelt- und Bauminister Olaf Lies: „Über energetisch modernisierte Wohnungen freuen sich die Mieterinnen und Mieter genauso wie die Eigentümerinnen und Eigentümer. Schließlich ergeben sich direkt daraus weniger Energiekosten, mehr Wohnkomfort, der stabile Werterhalt der Immobilie und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz. Aber auch die Betriebe in der Bauwirtschaft und die in diesen Betrieben beschäftigten Menschen profitieren von den Baumaßnahmen gerade jetzt besonders. Jede Maßnahme sichert Umsätze, Arbeitsplätze und Einkommen.“ Für die Förderung stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Zweiten Nachtragshaushalt bereit, den der Niedersächsische Landtag bereits vor der Sommerpause beschlossen hatte.

Die soziale Wohnraumförderung hat das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen zu schaffen. Geförderter Wohnraum darf nur Haushalten überlassen werden, die eine bestimmtes Einkommen nicht überschreiten und die dies mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein nachweisen können. Die anfängliche Miete wird auf eine bestimmte Höhe festgelegt. Die Förderbedingungen wurden zuletzt deutlich verbessert, um die Bereitschaft für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau zu erhöhen. Das Land verfolgt das Ziel, die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen zu steigern. Dafür wurden im letzten Jahr 400 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. „Gerade in dieser schwierigen Phase ist die Bauwirtschaft ein wichtiger Konjunkturmotor“, so Bauminister Lies. „Die soziale Wohnraumförderung des Landes kann daher auch zu einem Konjunkturprogramm werden, das zur Stabilisierung der Bau- und Wohnungswirtschaft beiträgt. Mit der neuen Förderung haben wir jetzt zusätzlich die Chance, einerseits die Wirtschaft zu stützen und andererseits Ziele im geförderten Wohnungsbau sowie Energie- und Klimaziele zu erreichen.“

Die neue Förderung steht auch für die energetische Modernisierung von Mietwohnraum für Studierende an den Hochschulstandorten in Niedersachsen zur Verfügung, betont der Minister: „Für die energetische Modernisierung von Studentenwohnheimen gab es bislang keine Fördermöglichkeiten. Mit der neuen Förderung greifen wir die Situation auf, dass ein erheblicher und drängender Modernisierungsbedarf in vielen Wohnheimen für Studierende besteht.“ Lies geht davon aus, dass mit den attraktiven Förderkonditionen kurzfristig Maßnahmen angestoßen werden, die sich stabilisierend auf die Wirtschaft in Niedersachsen auswirken. „Das Sonderprogramm ermöglicht Investitionen zur Energieeinsparung in Bestandswohnungen im vermieteten Bestand auch für studentisches Wohnen“, ergänzt der Vorstand der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Ulf Meier. „Über die NBank wird auch dieses Förderprogramm des Umweltministeriums als Baustein für die CO2-Einsparung bewilligt. Insgesamt sorgt die NBank mit ihrem auf Coronahilfe ausgerichteten Unterstützungsportfolio dafür, dass die Auswirkungen der Coronapandemie auf die niedersächsische Wirtschaft minimiert werden.“

Anträge können ab sofort über die örtlichen Wohnraumförderstellen bei der NBank eingereicht werden.

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