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Niedersächsische Corona-Verordnung: Aktuelle Inzidenz-Ampel für Niedersachsen

NIEDERSACHSEN. Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen wird sein, die Infektionsdynamik in Niedersachsen unter Kontrolle zu behalten. Der Maßstab dafür ist, dass die Inzidenz in allen Regionen Niedersachsens unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter diese Schwelle gesenkt wird.

Für letzteres ist die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Hotspotstrategie das geeignete Mittel. Entsprechende Regelungen sind in die neue Corona-Verordnung des Landes eingearbeitet und treten ab heute, den 23. Oktober 2020 in Kraft.

Dies bedeutet, dass bereits ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Inzidenz der Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen basierend auf den Daten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (Stand: 23. Oktober 2020)

Für Niedersachsen gelten die nachstehenden Regelungen. Sie ergeben sich aus der Corona-Verordnung (gültig ab 23. Oktober 2020) über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

Die Kommunen können weitergehende Anordnungen treffen, wenn dies im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist.

Mehr Informationen sowie Antworten auf Ihre Fragen:
www.niedersachsen.de/coronavirus

Die Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung erreichen Sie unter 0511 120 6000 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie am Sonnabend von 10 bis 15 Uhr

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