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Corona: Sperrstunde in Gaststätten – OVG Lüneburg hat Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt

Landkreis HILDESHEIM. Das OVG Lüneburg hat am 29.10.2020 die Sperrzeit und das Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen 7-Tages-Inzidenzen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes sind mit der Entscheidung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht in Absprache mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der anderen Länder voraussichtlich ab Montag, 2.11.2020 eine generelle Schließung aller andere Gastronomiebetriebe, insbesondere von Restaurants, Freiluftgastronomie, Imbisse, Cafés, Bars und Shisha-Bars vor. Erlaubt soll dann nur noch sein der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.

Der Landkreis Hildesheim hatte mit seiner Zweiten Allgemeinverfügung vom 28.10.2020 den Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken (inkl. alkoholischer Mischgetränke) durch Verkaufsstellen des Einzelhandels (z.B. Kioske, Trinkhallen, Getränke- und Supermärkte, Tankstellen) und ähnliche Verkaufsstellen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt weiterhin.

PR

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