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Anklagezulassung wegen Vorwurf der Anschlagplanung

HILDESHEIM/CELLE. Die als Jugendkammer tätige 3. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim hat eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.10.2020 gegen einen 21-jährigen Mann wegen mehrerer Vorwürfe, unter anderem wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 14 KLs 43 Js 2/20).

Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte in dieser Sache zunächst Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg erhoben. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einzelner Vorwürfe noch Heranwachsender war, hat die Generalstaatsanwaltschaft die in Lüneburg erhobene Anklage zurückgenommen und vor dem zuständigen Gericht in Hildesheim neu erhoben. Die Jugendkammer des Landgerichts Hildesheim hat das Verfahren nunmehr übernommen und wird die Sache ab dem 7. Dezember 2020 verhandeln.

Dem 21-jährigen wird mit der Anklageschrift die Begehung von insgesamt sechs Straftaten in Hildesheim vorgeworfen. Zunächst soll er im Mai 2017 im Alter von 18 Jahren – somit noch als Heranwachsender – in Chatnachrichten Beleidigungen (§ 185 StGB) zum Nachteil eines damals 15-jährigen Mädchens geäußert haben. Auf die Kontaktaufnahme ihres Stiefbruders sowie der Mutter soll er ebenfalls in Chatnachrichten die Tötung des Mädchens sowie der Mutter angedroht und somit in zwei Fällen jeweils eine Bedrohung (§ 241 StGB) begangen haben. Im Jahr 2019 soll der Angeklagte, ebenfalls noch als Heranwachsender, eine Volksverletzung (§ 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB) begangen haben, indem er in einem Chat rassistische Äußerungen gegenüber einer dunkelhäutigen Person getätigt haben soll.

Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) sowie eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Abs. 1, Abs. 2 StGB) begangen zu haben.

Der Angeklagte soll sich jedenfalls ab den Anschlägen im Christchurch im März 2019 mit rechtsradikalem Gedankengut befasst und sich mit der Durchführung eines eigenen rechtsmotivierten, gegen Muslime gerichteten Anschlags beschäftigt haben. Hierbei soll er sich zwischen Juli 2019 und Mai 2020 zwei Armbrüste und mehrere Messer beschafft haben, um diese zur Tötung oder Verletzung möglichst vieler Muslime zu verwenden.

Am 29.05.2020 soll der Angeklagte in einem anonymen Internet-Chat einem ihm unbekannten Chat-Partner mitgeteilt haben, sich mit Waffen vor einer Moschee zu befinden und vorzuhaben, Muslime zu töten. Sein Chat-Partner soll daraufhin aus Sorge die Polizei informiert haben, die den Angeklagten am Folgetag ausfindig machen und in Gewahrsam nehmen konnte.

Die zuständige Jugendkammer hat den Beginn der Hauptverhandlung auf Montag, 7. Dezember 2020, 8.30 Uhr (Saal 149), bestimmt. Die Fortsetzungstermine wurden auf folgende Tage bestimmt: 18.12.2020, 04.01., 06.01., 11.01., 14.01., 25.01., 26.01. und 27.01.2021 (Beginn jeweils 9.30 Uhr). Der Angeklagte war nach der Feststellung durch die Polizei am 30.05.2020 zunächst im Gewahrsam und befindet sich seit dem 06.06.2020 in Untersuchungshaft.

PR

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