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Corona-Sonderprogramm: In Not geratene Jugend- und Familieneinrichtungen können weiterhin Mittel beantragen

NIEDERSACHSEN. Träger der Jugend- und Familienbildung und -erholung können weiterhin finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Das Land Niedersachsen hat hierfür insgesamt 29,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm ist nun bis zum 30.04.2021 aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und der Auswirkungen des derzeitigen Lockdowns, der zu weitgehenden Schließungen von Tagungs-, Bildungs- und Beherbergungshäusern geführt hat, verlängert worden.

Hierzu sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen findet in großen Teilen außerhalb von Schule statt. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten hierzu wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Dieses Sofortprogramm ist wichtig, damit all diejenigen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihren Betrieb fortführen können. So sichern wir den künftigen Erhalt dieser wichtigen Angebote. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung jetzt unbürokratisch direkt online beim Landessozialamt beantragen.“

Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden.

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