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Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Section Control gescheitert

NIEDERSACHSEN. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Geschwindigkeitsmessung mittels Abschnittskontrolle (Section Control) nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2356/20 vom 11.01.2021). Zuvor hatten schon das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und das Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Anlage auf der B 6 abgewiesen. Für das Niedersächsische Innenministerium ist diese Entscheidung ein erneuter Beleg dafür, dass es der richtige Schritt war, diese in Deutschland an der B6 installierte Anlage zu erproben. Alle juristischen Schritte, die gegen den Einsatz der Anlage unternommen wurden, sind letztlich nicht erfolgreich gewesen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Ich freue mich über diese Entscheidung, denn ganz abseits von den vielen juristischen Prüfungen, die Section Control bestanden hat, ist es die aktuell gerechteste Art, in Deutschland die Geschwindigkeit zu messen. Diese Anlage ist für die Verkehrssicherheit ein deutlicher Gewinn. Ich hoffe darum, dass Anlagen wie an der B 6 bald auch an anderen gefahrenträchtigen Strecken in Deutschland aufgebaut werden.“

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