Zum Inhalt springen

Hinweise zur Starthilfe für Wiedereröffnung lokaler Unternehmen

HILDESHEIM. Noch bis einschließlich 11. April können vom Lockdown betroffene lokale Unternehmen aus dem Stadtgebiet Hildesheim mit maximal 250 Mitarbeitenden eine Hilfe zur Wiedereröffnung in Höhe von bis zu 1.500 € beantragen. Im Antrag ist zu begründen, warum, wofür und in welcher Höhe das Geld benötigt wird. Nicht förderfähig sind die Deckung laufender Betriebskosten, durch die Schließung entstandene Umsatzeinbußen oder das Auffüllen des Warenbestandes. Die Förderung zielt in erster Linie auf Marketing- oder Gestaltungsmaßnahmen, die einer schnellen Wiedereröffnung dienlich sind. Zur Bewilligung wird eine Empfehlung der Quartierssprecherin/des -sprechers bzw. der Werbegemeinschaft „Freundliche Hildesheimer“ benötigt. Die Prüfung und Entscheidung erfolgt dann seitens der Stadt (nur Plausibilitätsprüfung).

Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 11. April per Mail an die jeweiligen Quartierssprecherinnen/-sprecher (siehe Antragsformular) oder bei den Freundlichen Hildesheimern, Kardinal-Bertram-Straße 1, 31134 Hildesheim möglich. Der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb dieses Zeitraums spielt für die Bewilligung keine Rolle. Die Richtlinie und das Antragsformular finden sich auf der Startseite der städtischen Homepage www.hildesheim.de.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.