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Kabinett beschließt Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes

NIEDERSACHSEN. Mit der am heutigen Dienstag vom Kabinett beschlossenen Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sollen die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen weiter verbessert werden. So stehen insbesondere der Partizipations- sowie der Gleichberechtigungsgedanke neben Anpassungen in Anlehnung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) im Fokus des Gesetzentwurfes. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

„Gleichberechtige Teilhabe gelingt, wenn die betroffenen Personen bereits in Entscheidungsprozesse eingebunden werden“, betont Sozialministerin Daniela Behrens. „Beteiligung und konstruktives Miteinander der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und vielen weiteren Verbänden und Institutionen mit der Landesregierung haben zu einem guten Ergebnis geführt. Das Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die in Niedersachsen lebenden Menschen mit Beeinträchtigungen mit sich bringen.“

So wird mit dem Gesetzesentwurf unter anderem vorgeschlagen, Menschen mit Behinderungen gezielt zu berücksichtigen, wenn Gremien besetzt werden. Darüber hinaus soll die Stellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Neben weiteren Vorschlägen zur Herstellung gleichberechtigter Teilhabe sollen öffentliche Stellen künftig verpflichtet werden, Neubauten barrierefrei zu erstellen. Des Weiteren soll ein Landeskonzeptenzzentrum Barrierefreiheit eingerichtet werden. Wo dieses Zentrum angesiedelt würde, wäre noch zu entscheiden. Die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs sind unten aufgeführt.

Das bisherige NBGG ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Ziel der jetzt vorgeschlagenen Änderungen ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist wesentliches Anliegen des Gesetzesentwurfs.

Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes:

  1. Der Begriff der Behinderung soll in Anlehnung an die Vorgaben der UN-BRK definiert werden.
  2. Dem Partizipationsgedanken der UN-BRK soll Rechnung getragen werden durch eine Vorgabe für die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Besetzung von Gremien, eine Regelung über die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit, die Gleichstellung des Niedersächsischen Inklusionsrats von Menschen mit Behinderungen mit den Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und dem damit verbundenen Vorschlagsrecht für eine Mitgliedschaft im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen.
  3. Zur Stärkung der Stellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen soll eine Begründungspflicht der Ministerien und der Staatskanzlei geregelt werden, wenn diese Anregungen und Vorschlägen der Landesbeauftragten nicht folgen möchten. Außerdem soll die Verpflichtung, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zu unterstützen, auch auf die kommunalen Gebietskörperschaften ausgedehnt werden.
  4. Um die Umsetzung der UN-BRK zu organisieren und zu begleiten, sollen mit dem Gesetz eine staatliche Anlaufstelle („focal point“) innerhalb des Sozialministeriums sowie eine staatliche Koordinierungsstelle bei dem beziehungsweise der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, wie durch die UN-BRK vorgegeben, eingerichtet werden.
  5. Der Benachteiligung von Frauen mit Behinderungen soll durch eine eigene Regelung begegnet werden.
  6. Es wird vorgeschlagen, die Bestimmungen zum Benachteiligungsverbot neu zu fassen. Klarstellend soll die Versagung einer angemessenen Vorkehrung gegenüber einem Menschen mit Behinderungen als Benachteiligung eingestuft werden.
  7. Es soll eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, die erläuternde und klarstellende Regelungen zu den Kommunikationshilfen ermöglicht.
  8. Neubauten öffentlicher Stellen sollen künftig barrierefrei gestaltet werden. Die öffentlichen Stellen sollen ferner verpflichtet werden, die Barrierefreiheit bei der Anmietung der von ihnen genutzten Bauten zu berücksichtigen.
  9. Es soll ein Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit errichtet und betrieben werden.

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