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Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Niedersachsen abgeschlossen

NIEDERSACHSEN. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen.

Mit der in Kürze bevorstehenden Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung sowie die Gebietsausweisung rechtskräftig. Dann erlischt auch die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Abs. 4 der Düngeverordnung.

Die zweite Verbandsbeteiligung, die nach der im März erfolgten erneuten Überarbeitung des Verordnungsentwurfes durchgeführt worden ist, hat zu keinen weiteren Änderungen der ausgewiesenen Gebiete oder der darin geltenden Anforderungen geführt. Es sind lediglich unwesentliche Änderungen am Verordnungsentwurf vorgenommen worden.

Mit dem heutigen Beschluss steht fest: Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst mit 645.000 Hektar – ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete umfassen nach wie vor ca. 1,3 Prozent der LF.

Für den Gewässerschutz vorteilhafte Grünlandflächen sind durch die Berücksichtigung von Emissionsdaten kaum noch mehr von der Ausweisung Nitrat belasteter Gebiete betroffen.

In den kommenden Jahren soll die Ausweisung der Gebietskulissen – unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen – schrittweise weiterentwickelt und entsprechend der jeweils besten verfügbaren Datenlage präzisiert werden. Dies gilt für die Berechnungen zum Emissionsrisiko ebenso wie für den Bereich der immissionsbasierten Ermittlung der Ausgangsfläche – also den Messungen im Grundwasser
Dabei sollen sowohl die Belange des Gewässerschutzes als auch die Betroffenheit und Umsetzbarkeit in der Landwirtschaft berücksichtigt werden. Hierfür ist Anfang des Jahres gemeinsam mit dem Umweltministerium ein Beirat mit Mitgliedern aus Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Verwaltung eingerichtet worden, der den weiteren Ausweisungsprozess begleiten wird.

Um Fragen zur NDüngGewNPVO und der komplexen Gebietsausweisung zukünftig auch für die Öffentlichkeit und betroffene Betriebe schneller beantworten zu können, wird derzeit eine zentrale Ansprechstelle bei der Düngebehörde der LWK Niedersachsen eingerichtet.

Weitere Informationen zur Kulisse auf dem LEA-Portal: (https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/) und auf dem NIBIS-Kartenserver: (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/)

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