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GRÜNE: „Auch das niedersächsische Klimaschutzgesetz greift zu kurz“

NIEDERSACHSEN. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein für die deutsche Klimapolitik, weil es erstmals den Anspruch künftiger Generationen auf wirksame Klimaschutzmaßnahmen festschreibt. Es macht klar: unzureichender Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte der Klägerinnen. Mit dem halbherzigen klimapolitischen Duchwursteln muss es jetzt endgültig vorbei sein,“ so Niedersachsens Grünen-Landesvorsitzende Anne Kura über das heutige Urteil der Karlsruher Richterinnen. Die niedersächsischen Grünen gratulieren den Kläger*innen zu ihrem „bahnbrechenden Erfolg“.

Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe sei eindeutig geklärt, dass die aktuell handelnde Generation nicht das Recht habe, die erforderlichen Maßnahmen und damit auch die Kosten einfach auf künftige Generationen zu verschieben. „Nach uns die Sintflut war gestern und das ist die wahrlich historische Dimension dieses Urteils“, meint Anne Kura.

Auch wenn sich das Urteil formal auf die fehlenden klimapolitischen Maßnahmen im Klimaschutzgesetz des Bundes bezieht, habe es selbstverständlich auch Auswirkungen auf das Land: „Das niedersächsische Klimagesetz ist keinen Deut besser als das Bundesgesetz und muss jetzt selbstverständlich ebenfalls nachgebessert werden“, fordert Kura. Die Grünen fordern eine Solarpflicht mindestens für Neubauten und einen zügigen Ausbau der Windkraft als Sofortmaßnahmen auf Landesebene.

PR

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