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Umwelt- und Klimaschutz stärker in Berichtspflicht von Unternehmen verankern – Analyse obligatorischer Nachhaltigkeitsberichte zeigt Defizite

DEUTSCHLAND. In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen.

In der Europäischen Union sind bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dadurch sollen insbesondere Finanzmarktakteure ein umfassenderes Bild erhalten, welchen Nachhaltigkeitsrisiken Unternehmen ausgesetzt sind und welche Auswirkungen sie selbst auf Umwelt und Gesellschaft haben. Eine aktuelle Studie des UBA zeigt anhand hiesiger Unternehmen, dass zwar zunehmend über Klima, Wasser, Ressourcen und Abfall berichtet wird, aber noch große Lücken bestehen. So machen nur etwa 20 Prozent der Unternehmen Angaben zur Luftreinhaltung und Biodiversität. Deutlich wird, dass die identifizierten Lücken in der Berichterstattung oft an den unzureichenden gesetzlichen Vorgaben liegen. Das Umweltbundesamt schlägt daher unter anderem vor, EU-weit Berichtspflichten für einzelne Umweltthemen festzulegen.

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Wir brauchen in Europa dringend aussagekräftige und standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen. Nur mit deutlich mehr Transparenz kann der Finanzmarkt künftig seine Hebelwirkung entfalten und den nötigen Beitrag zur Transformation unserer Wirtschaft leisten. Die jetzt von der Europäischen Kommission angestoßene Reform der CSR-Richtlinie muss genau das erreichen. Aktuell sind die Vorgaben über einzelne Umweltthemen noch viel zu vage, weswegen die Berichtspflicht die Realität in den Unternehmen nur lückenhaft abbildet.“

Der ⁠ Klimaschutz ⁠ ist in den Berichten deutscher Unternehmen, die im Zuge der Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht erstellt wurden, das dominante Umweltthema. Für das Jahr 2019 berichten circa 80 Prozent der Unternehmen über ⁠ Klima ⁠, mehr als die Hälfte davon auch zu Klimazielen. Über Pläne treibhausgasneutral zu werden, berichten 32 der 228 untersuchten Unternehmen. Lediglich etwa ein Drittel der Unternehmen berichtet, inwiefern die Klimaziele in Verbindung mit Maßnahmen und Leistungsindikatoren stehen – nur mit diesem Dreiklang ist nachvollziehbar, wie ernsthaft ein Unternehmen Klimaschutz betreibt.

Über Wasser, Ressourcen, Abfall, Luft und ⁠ Biodiversität ⁠ und die Unternehmenspolitik in diesen Bereichen wird weitaus weniger als über Klima berichtet. Zu Ressourcen und Abfall machen weniger als 60 Prozent Angaben, zu Wasser nur etwas mehr als die Hälfte und zu Biodiversität und Luft sogar unter 20 Prozent der Unternehmen. Die Großunternehmen aus dem DAX 30 schneiden hier durchweg besser ab.

Auch in der Berichterstattung über Lieferketten zeigen sich Lücken. Immerhin gibt knapp die Hälfte der Unternehmen grundlegende Informationen über ihre Lieferkettenstrukturen preis. Aber nur knapp ein Viertel der Unternehmen berichtet über Hochrisiko-Lieferketten, weniger als jedes zehnte geht über direkte Lieferanten hinaus. Umweltthemen in der Lieferkette sprechen nur rund ein Viertel der Unternehmen an.

Die Studie zeigt aber auch, dass es bereits Beispiele guter Berichtspraxis gibt. Die betreffenden Unternehmen zeichnen sich oft dadurch aus, dass die Verantwortung für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auf höchster Leitungsebene verankert ist. Besser aufgestellt sind auch Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem betreiben oder sich bei der Berichterstattung an Standards wie die Global Reporting Initiative oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex halten.

Die identifizierten Lücken in den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichten gehen oft nicht auf einen fehlenden Willen der Unternehmen zurück, sondern sind regelmäßig durch die unklaren Anforderungen begründet, die das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz an die Unternehmen stellt. Bislang sind Informationen über Umwelt, Klima und andere Nachhaltigkeitsthemen nur dann zwingend zu berichten, wenn sie auch finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen mit sich bringen. Etwa 60 Prozent der Unternehmen folgen diesem Verständnis. Konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über Strategien, Ziele und Maßnahmen fehlen bislang. Diese Einschränkungen führen dazu, dass Unternehmen in freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten teils umfangreicher und besser berichten.

Die CSR-Richtlinie soll auf EU-Ebene nun novelliert werden. Dafür geben die Autorinnen und Autoren der Studie zehn zentrale Empfehlungen ab. So sollte sich die Berichtspflicht künftig konkret auf die einzelnen Umweltthemen beziehen, alle aus Umweltperspektive wesentlichen Informationen umfassen, und die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Leistungsindikatoren stärken. Der am 21. April vorgestellte Vorschlag der Europäischen Kommission macht wichtige Schritte in diese Richtung. Auch die Bundesregierung möchte mit ihrer kürzlich verabschiedeten Sustainable Finance Strategie auf eine ambitionierte Weiterentwicklung der CSR-Richtlinie hinwirken.

Weitere Informationen

Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf einer empirischen Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und gesonderten nichtfinanziellen Berichte aller deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die unter die Regelungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen. Im Fokus der Untersuchung standen Unternehmen der Realwirtschaft. Berichtspflichtige Banken und Versicherungen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, waren nicht Teil der Untersuchung. Ausgewertet wurden insgesamt 249 Berichte aus dem Jahr 2018 und 228 Berichte aus dem Jahr 2019. Es wurden nur solche Informationen einbezogen, die explizit als Erfüllung der Berichtspflicht ausgewiesen waren. Zusätzlich zur Auswertung der Berichte wurden 22 Interviews mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Finanzwirtschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft geführt. Eine feste Expertengruppe aus drei Personen hat die Erstellung der Studie begleitet.

Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Arqum und dem Fair Finance Institute verfasst.

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