Zum Inhalt springen

Vorgriff auf die angekündigte neue Corona-Verordnung macht für Schulen – Wechsel in Szenario A ab dem 31. Mai doch möglich

Landkreis HILDESHEIM. Seit 20. Mai und damit seit fünf Werktagen in Folge weist der Landkreis Hildesheim eine Inzidenz von unter 50 auf. Dies macht grundsätzlich für Schulen den Wechsel in Szenario A (Präsenzunterricht) ab kommenden Montag (31. Mai) möglich, setzt aber eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises voraus. Für diese fehlt jedoch in der gegenwärtig geltenden Corona-Verordnung die rechtliche Grundlage, weshalb sich der Landkreis heute Vormittag gegen den Szenarienwechsel entschieden hat. In der sich anschließenden dynamischen Diskussion haben sich nun neue Erkenntnisse ergeben, da der Landkreis im Verlauf des heutigen Nachmittags von verschiedenen Stellen – u.a. dem Niedersächsischen Kultusministerium sowie dem Niedersächsischen Landkreistag – auf eine Neuregelung hingewiesen wurde, die in der noch nicht veröffentlichten Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab dem 31.05.2021) enthalten sein wird.

Was sieht die neue Corona-Verordnung vor?

Nach dieser Neuregelung gilt eine auf Grundlage des § 1a Abs. 2 oder 3 veröffentlichte Allgemeinverfügung, die das Über- oder Unterschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 35 oder 50 in einem anderen Bereich bereits festgestellt hat, auch in Bezug auf die jeweiligen Schutzmaßnahmen im schulischen Bereich sowie in der Kindertagesbetreuung.

Der Landkreis Hildesheim hat heute eine solche Allgemeinverfügung veröffentlicht, die das Unterschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für den Bereich des Einzelhandels feststellt (Entfallen der Testpflicht). Diese Feststellung gilt somit auch für den schulischen Bereich und die Kindertagesbetreuung. Dies bedeutet, dass am Tag des Inkrafttretens der neuen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung die Schulen im Landkreis Hildesheim automatisch in das Szenario A wechseln, also alle Schülerinnen und Schüler den Unterricht am Montag, 31. Mai, wieder uneingeschränkt besuchen können.
Gleiches gilt für die Kindertagesbetreuung. Ab kommenden Montag findet der Betrieb in den Kindertagesstätten und Kinderhorten im Landkreis Hildesheim wieder uneingeschränkt statt.

Das Kultusministerium räumt den Schulen aber die Möglichkeit ein, die vollständige Schulöffnung aus schulorganisatorischen Gründen längstens bis zum Ende der kommenden Woche auszusetzen. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass der Ganztagsbetrieb an Ganztagsschulen nicht von Montag an bereits wieder vollumfänglich erfolgen kann. Dies wäre im Bedarfsfall bei den jeweiligen Schulen zu erfragen.

„Auch wir wünschen uns für unsere Schülerinnen und Schüler die schnellstmögliche Rückkehr in einen normalen Schulalltag mit Präsenzunterricht. Bei der Lockerung von Schutzmaßnahmen sind wir aber an die Vorgaben der geltenden Corona-Verordnung und damit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gebunden. Ohne Rechtsgrundlage konnten wir heute Vormittag nicht anders handeln. Diese liegt jetzt zwar auch noch nicht vor, aber dank des Hinweises des Kultusministeriums können wir uns nun auf den Öffnungspassus in der neuen Corona-Verordnung berufen. Wie das Kultusministerium vertrauen auch wir darauf, dass die zentralen Bestimmungen in der jetzt vorliegenden Entwurfsfassung auch tatsächlich so eintreten werden. Damit steht einem Wechsel ins Szenario A ab Montag nichts mehr im Weg. Ich bedauere aber sehr, dass wir durch unser Vorgehen bei Eltern, ihren Kindern und den Schulen für viel Unruhe und Unsicherheit gesorgt haben. Ich hoffe aber, dass die Freude über die Rückkehr zum Präsenzunterricht überwiegt und alle einen guten Start haben“, so Erste Kreisrätin Evelin Wißmann.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.