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Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung aufgrund fehlenden Einigungswillens gescheitert

HILDESHEIM/BERLIN. „Nach jahrelangen Verhandlungen zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist das Vorhaben gescheitert“, erklärt der Hildesheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Westphal. „Der von der SPD eingeforderte nötige Einigungswille war am Ende leider nicht da. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein.“

„Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken“ so Bernd Westphal. Das sei nur möglich gewesen, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben habe. „Die SPD kämpft seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz des Kindeswohls auszubauen. Es geht ganz klar darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, erläutert Westphal.

„Gerade Kinder und Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt ein großer Schritt zur Stärkung der Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle versäumt wird“, ergänzt Daniela Rump, 2. Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Niedersachsen.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. „Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz all unserem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden“, zeigt sich Bernd Westphal enttäuscht.

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