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Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2020 um 6,2% angestiegen

NIEDERSACHSEN. Im Jahr 2020 wurden in Niedersachsen insgesamt 15.015 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem prozentualen Anstieg um 6,2% im Vergleich zum Vorjahr (14.144 Verfahren).

Im Jahr 2020 wurde bei 1.858 Kindern (12,4%) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.092 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (622 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2019 wurde in 2.111 Fällen (14,9%) eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dementsprechend 12,0% weniger akute Kindeswohlgefährdungen.
Eine latente Kindeswohlgefährdung war im Jahr 2020 bei 2.232 Kindern (14,9%) das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung. Hier wurden in 1.356 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 707 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2019 schlossen 1.943 Verfahren (13,7%) mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2020 somit 14,9% mehr latente Kindeswohlgefährdungen.

Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.090 Kindern eine Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 27,2% aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2020 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 10.925 Fällen (72,8%) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 5.090 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Ein Jahr zuvor wurde lediglich in 4.614 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt (+10,3%).

Im Vergleich zum Jahr 2019 sind im Jahr 2020 deutliche Änderungen bezüglich der Institutionen oder Personen zu verzeichnen, die eine Gefährdungseinschätzung bekannt gemacht haben. In Schulen gab es im Jahr 2020 mit 1.669 Fällen (-4,7%) und in Kitas bzw. durch Tagespflegepersonen mit 438 Fällen (-16,7%) weniger Bekanntmachungen von Gefährdungen als im Jahr zuvor. Dafür erfolgte die Bekanntmachung im Jahr 2020 häufiger als noch im Vorjahr durch die folgenden Institutionen und Personen:

In 4.075 Fällen (+3,2%) wurde durch die Polizei, die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, in 1.900 Fällen (+8,2%) durch anonyme Melderinnen und Melder, in 1.809 Fällen (+27,7%) durch Bekannte oder Nachbarn, in 960 Fällen (+27,7%) durch ein Elternteil oder Personensorgeberechtigte und in 438 (+22,3%) Fällen durch Einrichtungen der Jugendarbeit bzw. der Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdung bekannt gemacht.

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