Zum Inhalt springen

Enge Begleitung der Härtefallhilfen für Unternehmen

NIEDERSACHSEN. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat sich heute mit der Härtefallkommission Niedersachsen über den aktuellen Stand der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ ausgetauscht. Ziel der Härtefallhilfe ist es, dort zu unterstützen, wo Unternehmen und Soloselbständige, die von der Corona-Pandemie stark getroffen wurden, auf keine der gängigen Corona-Hilfsprogramme zurückgreifen können – etwa Unternehmen, die keine Umsatzrückgänge nachweisen konnten, weil sie umgebaut haben, oder während der Krise neugegründete Unternehmen, die keine Umsatzvergleiche aufstellen können.

Um die Härtefallhilfen Niedersachsen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen, beraten die Unternehmerverbände Niedersachsen, der DGB Niedersachsen, die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen, die Landesvertretung der Handwerkskammern, die NBank sowie die Staatskanzlei den Minister in der Härtefallkommission. Der Austausch in der heutigen, zweiten Sitzung der Kommission drehte sich neben einem Überblick zu den Förderanträgen auch um die Zukunftsperspektive im Zeichen der sich andeutenden konjunkturellen Erholung.

Bis heute wurden in Niedersachsen 30 Anträge auf Härtefallhilfe gestellt, weitere 107 potentielle Anträge befinden sich derzeit in Vorbereitung durch sogenannte prüfende Dritte, also beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, Buchprüferinnen und Buchprüfer und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.

Althusmann: „Die Antragszahlen auf die Härtefallhilfe Niedersachsen sind aufgrund der erweiterten Fördermöglichkeiten der Überbrückungshilfe III vom Frühjahr dieses Jahres überschaubar. Das zeigt, dass zum einen die Unterstützungsmöglichkeiten im Laufe der Pandemie immer passgenauer auf die Bedarfe abgestimmt wurden. Auch dafür ist der Austausch mit der Härtefallkommission so wichtig. Zum anderen deutet sich mit bereits heute wieder weitestgehend geöffneten Geschäften an, dass die Unternehmen nach langer Durststrecke wieder auf eigenen Füßen stehen können. Diese positive Entwicklung haben wir uns alle verdient.“

Die Härtefallhilfe Niedersachsen wird ebenso wie die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe nach derzeitigem Stand als Sicherheitsnetz bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die Hilfen betragen einmalig maximal 100.000 Euro. Eine Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (z.B. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, Buchprüferinnen und Buchprüfer und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer) über das zentrale Portal www.haertefallhilfen.de .

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.