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Expertenkommission schlägt Sätze für Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor

NIEDERSACHSEN. Wenn Abgeordnete an Sitzungen in kommunalen Vertretungen teilnehmen, tun sie das ehrenamtlich und opfern dafür ihre Freizeit. In welcher Höhe ihnen dafür finanzielle Entschädigung gezahlt werden, regeln die Kommunen durch ihre Satzungen. Vor diesem Hintergrund hat jetzt erneut die Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen über deren angemessene Höhe und deren Umfang beraten. Das Ergebnis hat Petra Lausch, Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht und Vorsitzende der Expertenkommission, gemeinsam mit den Kommissionsmitgliedern Sabine Hillmer (IHK Hannover) und Bernhard Zentgraf (Bund der Steuerzahler) dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, rechtzeitig für die am 1. November 2021 beginnende Kommunalwahlperiode übergeben.

Minister Pistorius bedankte sich für das Engagement der Kommissionsmitglieder und die abgegebenen Empfehlungen: „Auch aus eigener Erfahrung, etwa als Ratsherr in Osnabrück, kenne ich die Situation kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gut. Diese Aufgabe bringt viel Verantwortung mit sich, gleichzeitig opfert man aber auch wertvolle Freizeit. Es ist also wichtig, dass es dafür zumindest eine angemessene finanzielle Wertschätzung gibt. Der Entschädigungskommission ist es mit diesen Empfehlungen gelungen, den Kommunen für ihre Satzungsregelungen wertvolle Hilfestellungen und zugleich Orientierung zu geben. Ich bin überzeugt, dass die kompakte Darstellung der Empfehlungen ein großer Gewinn für die Praxis in der kommenden Kommunalwahlperiode ab November 2021 ist.“

Neben einer inflationsbedingten Anpassung der Werte hat die Kommission insbesondere die Einwohnerklassen neu gegliedert. Dadurch erhalten die Kommunen eine noch detailliertere Hilfestellung bei der Festlegung der Entschädigungssätze.

Die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen haben nach dem Kommunalverfassungsgesetz Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, mit der ihre Auslagen ersetzt werden. Bei der Regelung der Einzelheiten können die Kommunen in bewährter Weise auf die Empfehlungen der Expertinnen und Experten zurückgreifen. Die Empfehlungen geben den Kommunen Hinweise zu einzelnen Bestandteilen der Entschädigung (z. B. Sitzungsgeld, Fahrtkosten, Verdienstausfall). Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind.

Die Kommission tritt alle fünf Jahre rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode zusammen. Ihr gehörten neben Petra Lausch, Sabine Hillmer und Bernhard Zentgraf die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Hameln, Susanne Lippmann, die Kreistagsabgeordnete des Landkreises Friesland, Ulrike Schlieper, und der DGB-Bezirksvorsitzende, Dr. Mehrdad Payandeh, an.

PR

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