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Die Inflationsrate lag im Juli 2021 bei 3,7%

NIEDERSACHSEN. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen im Juli 2021 um 3,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Juni 2021 lag die Inflationsrate bei 2,3%.

Die deutlichen Preissteigerungen stehen im Zusammenhang mit der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020. Die Indexstände von Juli bis Dezember 2021 werden nun mit den besonders niedrigen Indizes der Monate Juli bis Dezember 2020 verglichen. Dieser Basiseffekt führt zu einer deutlichen höheren Inflationsrate im Juli 2021 im Vergleich zum Juli 2020.

Aufgrund dessen gab es Preiserhöhungen im Juli 2021 im Vergleich zum Juli 2020 in allen Abteilungen. Insbesondere die Preise in der Abteilung „Verkehr“ (+9,7%) lagen über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Juli 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat für Kraftstoffe mehr ausgeben (+23,8%; darunter Superbenzin: +23,4%; Dieselkraftstoff: +26,0%).

Die Preise in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ lagen mit 2,8% über den Preisen vom Vorjahresmonat. So erhöhten sich die Preise im Bereich „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ um 7,5% (darunter leichtes Heizöl: +58,3%; Erdgas: +10,4%). Insgesamt stiegen die Energiepreise im Juli 2021 im Vergleich zum Juli 2020 um 13,0%.

Die Inflationsrate im Juli 2021 hätte ohne die Berücksichtigung der Preise von Kraftstoffen und Haushaltsenergie bei 2,7% gelegen. Die Einführung der CO2-Abgabe zu Jahresbeginn sowie die niedrigen Preise für Energieprodukte im Jahr 2020 (Basiseffekt) wirkten sich insbesondere auf die Entwicklung der Energiepreise aus.

Deutliche Preisanstiege gab es zudem in den Abteilungen „Bekleidung und Schuhe“ (+5,3%) sowie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (+4,3%) im Juli 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Juli 2021 im Vergleich zum Vormonat Juni 2021 um 0,9%.

Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Einschränkungen durch die Corona-Pandemie:
Die Qualität des VPI insgesamt ist weiterhin gewährleistet, trotz vereinzelter Ausfälle bei der Preiserhebung. Eine Vorort-Erhebung war nur noch in einzelnen Geschäften nicht oder nur eingeschränkt möglich. Zudem gab es auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die weniger von der COVID-19-Krise direkt betroffen waren, zum Beispiel die Erhebung von Mieten, von Energieprodukten oder von Telekommunikationsdienstleistungen. Zur Ermittlung des VPI ist dabei auch der hohe Wägungsanteil der Mieten und der Haushaltsenergie von 30 Prozent zu beachten.

Viele Produkte im „Warenkorb“ werden nicht nur stationär, sondern auch online gehandelt. Soweit die Güter im Internet verfügbar sind, fließt auch dieser Vertriebsweg in die Berechnung der Verbraucherpreisstatistik ein.

Zur Sicherstellung eines europaweit einheitlichen Vorgehens in Methodenfragen und zur Festlegung bestimmter Verfahrensweisen fand in dieser besonderen Lage eine enge Abstimmung mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie mit den Statistischen Landesämtern innerhalb Deutschlands statt. Im Falle einer fehlenden Vororterhebung wurde eine Vorgehensweise für das Ersetzen von fehlenden Preisentwicklungen abgestimmt (Imputation).

Nähere Informationen zu den Verfahrensweisen während der COVID-19-Krise sowie deren Auswirkungen auf die Preiserhebung enthält das Methodenpapier.

Erscheint bis zum 4. August 2021 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

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