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Unfallversicherungsschutz für Homeoffice ausgeweitet

HILDESHEIM. Vor Kurzem sind wichtige Änderungen für den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice in Kraft getreten. Es sind ab sofort auch Wege im eigenen Haushalt sowie die Begleitung von Kindern zu einer außerhäuslichen Betreuung versichert. Bei Fragen stehen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hildesheim zur Verfügung.

Bisher waren Wege im Homeoffice nicht durch einen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Das hat sich mit dem kürzlich in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert. „Das Gesetz enthält zwei Ergänzungen, die Wegstrecken im Homeoffice berücksichtigen. Somit wird eine Gleichbehandlung vom Arbeitsplatz zu Hause und dem im Büro ermöglicht“, erklärt Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim.

Zum einen sind die sogenannten Betriebswege nicht mehr nur noch im Büro versichert, sondern auch im eigenen Haushalt. Dies beinhaltet zum Beispiel den Gang zu Toilette oder in die Küche zwecks Nahrungsaufnahme. Zum anderen gilt das Gesetz für Wege, die außer Haus zurückgelegt werden, um Kinder in die Betreuung zu bringen oder dort abzuholen – dabei kann es sich um die eigenen sowie Kinder von Ehe- oder Lebenspartner*innen handeln.

Die Berater*innen des SoVD in Hildesheim beantworten weitere Fragen zu den Neuerungen. Der Verband kann unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de erreicht werden.

Mit rund 280.000 Mitgliedern insgesamt ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit und Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor den Sozialgerichten.

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