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Wiederaufnahme von Strafverfahren – Stellungnahme Justizministerin Havliza

NIEDERSACHSEN. Der Bundesrat hat im September 2021 grünes Licht für die Wiederaufnahme von Strafverfahren bei schwersten Verbrechen gegeben. In durch Freispruch rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren soll auf diesem Weg doch noch eine Verurteilung möglich werden. Bundesjustizminister Marco Busch­mann hat sich heute presseöffentlich geäußert, das Gesetz erneut prüfen zu wollen.

Dazu äußert sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza wie folgt:

„Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben, es ist Ende Dezember in Kraft getreten. Wir haben die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen umgehend darüber informiert. Die Wiederaufnahme von Mordverfahren wird also jetzt geprüft, wenn neue Beweismittel vorliegen. Der ewige Bestand eines Freispruchs in solchen Fällen trotz nunmehr vorliegender erdrückender Beweismittel ist für unsere Rechtsordnung ein nicht hinnehmbarer, vor allem für die Hinterbliebenen. Die neuen Vorschriften sind in einem parlamentarischen Verfahren gründlich diskutiert und geprüft worden, namhafte Verfassungsrechtler haben sich zustimmend geäußert.“

Hintergrund: Nach § 362 Nr. 5 StPO ist nunmehr die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes, Völkermordes, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens gegen eine Person verurteilt wird. Zu denken ist insbesondere an Fälle, in denen durch neue Kriminaltechnik ein Tatnachweis doch noch erfolgen kann. In diesem Kontext war der in Niedersachsen spielende Fall „Frederike von Möhlmann“ bereits mehrfach Gegenstand öffentlicher Berichterstattung.

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