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Ergebnisse zu den Wahlen zum 23. Landesschülerrat

NIEDERSACHSEN. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Landesschülerrates Niedersachsen (LSR) werden für eine Amtszeit von zwei Jahren von den entsprechenden (schulformbezogenen) Vertreterinnen und Vertretern der Kreisschülerräte / Stadtschülerräte kreisfreier Städte bzw. dem Regionsschülerrat Hannover aus deren Mitte gewählt.

Aufgrund der endenden Amtszeit des amtierenden 22. LSR hatten die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) in Braunschweig (BS), Hannover (H), Lüneburg (LG) und Osnabrück (OS) die Wahlberechtigten bezirksbezogen zu den nach Schulformen bzw. Gruppen getrennten Wahlen von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern für den 23. LSR eingeladen. Die Wahlen, nebst Nachwahlen, haben sodann in der Zeit vom 01.12.2021 – 11.01.2022 stattgefunden.

Der 23. LSR wird sich wegen der aktuellen Infektionslage in der Corona-Pandemie erst am 23.04.2022 konstituieren. Daher führt der 22. Landesschülerrat seine Amtszeit bis zum 22.04.2022 fort. Schülerinnen und Schüler haben in einem demokratischen Staat die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und an der Gestaltung von Schul- und Bildungssystemen mitzuwirken. Neben den regionalen Gremien, wie z.B. den Kreisschülerräten, erfolgt dies im LSR, der höchsten Ebene der Schülervertretung im Land Niedersachsen. Der LSR wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Schülerinnen und Schüler berührt werden. Dabei kann der LSR auch das Niedersächsische Kultusministerium (MK) beraten sowie eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. So wirkt er beispielsweise beratend bei Erlassen zu allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungswege der Schulen sowie zur Struktur des Schulsystems mit. Das MK unterrichtet den LSR direkt über wichtige allgemeine schulische Angelegenheiten.

Im Landesschülerrat werden die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen durch je vier Mitglieder, der öffentlichen berufsbildenden Schulen durch acht Mitglieder, der Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, durch vier Mitglieder sowie durch vier Vertreterinnen und Vertreter der ausländischen Schülerinnen und Schüler vertreten. Der LSR hat somit eine gesetzliche Höchstmitgliederzahl von 40 Personen. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen nehmen an den Wahlen zum LSR nicht teil, da in dieser Schulform keine gesetzlichen Schülervertretungen bestehen.

Sofern auf die erste Einladung zu den Wahlen zum 23. LSR weniger als vier Wahlberechtigte einzelner Schulformen/Gruppen zur Wahlversammlung erschienen waren, wurden die diesbezüglichen Einladungen mit dem Hinweis wiederholt, dass die Wahl unterbleibt, falls auf die wiederholte Einladung weniger als drei Wahlberechtigte erscheinen.

Leider konnten wegen der zu geringen Wahlbeteiligung nicht für alle Schulformen/Gruppen Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt werden, sodass sich nachfolgende Übersicht ergibt:

Schulform / Gruppe  MitgliederRLSB
Förderschulen1RLSB-OS
Hauptschulen2RLSB-BS RLSB-OS
Realschulen2RLSB-BS RLSB-H
Oberschulen3RLSB-H RLSB-LG RLSB-OS
Gesamtschulen4  RLSB-BS RLSB-H RLSB-LG RLSB-OS
Gymnasien4RLSB-BS RLSB-H RLSB-LG RLSB-OS
Berufsbildende Schulen (jeweils 2 Mitglieder)8RLSB-BS RLSB-H RLSB-LG RLSB-OS  
Schulen in freier Trägerschaft2RLSB-H RLSB-OS
Zusätzliches ausländisches Mitglied0 

Der 23. LSR besteht folglich insgesamt aus 26 Mitglieder.

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