Mittwoch, 20. Mai 2026

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Ab 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse  

Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patient*innen ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Mediziner*innen ausreichend. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert über alles Wichtige.

Aufgrund einer Änderung im Verordnungsverfahren entfällt für Patient*innen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Senior*innen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hildesheim. Eine solche Reha darf zwar weiterhin nur von Ärzt*innen verordnet werden, aber nun reicht es aus, wenn sie anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit feststellen und dokumentieren.

Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Eck.

Die Berater*innen des SoVD in Hildesheim stehen für weitere Fragen zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung. Der Verband ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen (05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de).

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