Sonntag, 7. Juni 2026

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Hohe Pflegeheimkosten: Wohngeld und Hilfe zur Pflege können entlasten

Aufgrund der enorm gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige  oft nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen. Durch Wohngeld und  Hilfe zur Pflege können Betroffene aber unter Umständen finanziell entlastet werden. Welche  Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Leistungen erfüllt sein müssen, erklärt der  Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim. 

Viele Pflegeheimbewohner*innen können durch die stark gestiegenen Pflegeheimkosten die  Finanzierung ihres Platzes im Heim oft nicht mehr stemmen. Reichen die Rente und etwaiges  weiteres Einkommen sowie das Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse  nicht aus, um die Kosten zu tragen, können Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben. „Mit der  Einführung des ‚Wohngeld Plus‘ im vergangenen Jahr haben mehr Menschen Anspruch auf die  Leistung. Das gilt auch für Pflegeheimbewohner*innen“, so Sabine Eck aus dem SoVD Beratungszentrum in Hildesheim. Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine  weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege  bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen. Letzteres wird  allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt. 

Hilfe zur Pflege selbst kann ab Pflegegrad 2 ebenfalls finanziell entlasten. „Da sie eine Form  der Sozialhilfe ist, werden Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt  betrachtet“, weiß Eck. Wohnt etwa nur der*die Ehepartner*in in einer Pflegeeinrichtung, muss  der*die Zuhausewohnende sich nur in einer Höhe an den Pflegeheimkosten beteiligen, die es  ihm*ihr weiterhin erlaubt, den Lebensunterhalt zu bestreiten.  

Reichen die finanziellen Mittel der Eltern nicht aus, kann das Sozialamt Unterhaltsforderungen  an die Kinder stellen. „Das ist allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000  Euro möglich“, so Eck.  Gerne beantworten die Berater*innen des SoVD in Ort weitere Fragen zur Pflege. Der Verband  ist telefonisch und per E-Mail erreichbar (05121-74790, info.hildesheim@sovd-nds.de).

PR
Foto: Carola68 / Pixabay