Mittwoch, 11. Dezember 2024

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Ampel-Aus: Mieterbund mahnt Umsetzung mietrechtlicher Reformen an – Mietpreisbremse muss verlängert werden

„Die Umsetzung wichtiger mietrechtlicher Gesetzesvorhaben, wie die Verlängerung der Mietpreisbremse, dürfen jetzt nicht in Vergessenheit geraten“, mahnt der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition in dieser Woche. „Wir appellieren eindringlich an die verbliebene Regierung und den Deutschen Bundestag, die dringend benötigten Reformen für verbesserten Mieterschutz noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen und insbesondere die Mietpreisbremse schnellstmöglich zu verlängern.“

In nahezu allen Bundesländern, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft diese im Laufe des kommenden Jahres aus. Ohne die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene können die Landesregierungen keine neuen Mietpreisbremsenverordnungen in ihren Bundesländern erlassen. „Es wäre in keiner Weise zumutbar, wenn in Ländern wie Berlin, Hamburg oder Bayern, sowie in allen anderen stark nachgefragten Regionen, keinerlei Begrenzung der Miete bei Anmietung einer neuen Wohnung mehr existieren würde. Die Menschen wären denjenigen Vermieterinnen und Vermietern, die ausschließlich profitorientiert handeln, schutzlos ausgeliefert. Dies kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein. Die Abgeordneten sollten vielmehr jetzt die Chance ergreifen, die verbliebenen Koalitionspartner SPD und B90/DIE GRÜNEN in ihrem bis dato durch die FDP blockierten Bestreben nach verbessertem Mieterschutz zu unterstützen, und schnellstmöglich den Weg wenigstens für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten mietrechtlichen Reformen freimachen“, so Siebenkotten.

Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse warten laut Deutschem Mieterbund sowohl die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand von derzeit 15 auf 11 Prozent als auch der Ausschluss der Möglichkeit zur Kündigung nach vollständiger Begleichung aller Mietschulden (sog. Schonfristzahlung), die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts und die Verbesserung des Nebenkostenrechts für Mieterinnen und Mieter auf Umsetzung.

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Foto: 652234 / Pixabay

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