Donnerstag, 13. Februar 2025

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Niedersachsen ebnet Weg zur Stärkung des Ehrenamtes

In der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit den geplanten Änderungen soll insbesondere das Ehrenamt gestärkt werden. Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sollen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Justiz. Um ihre wichtige Funktion als Streitschlichter gut und angemessen wahrnehmen zu können, benötigen sie regelmäßige Aus- und Fortbildung. Nach den bisherigen Bestimmungen müssen Schiedspersonen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die an Wochentagen stattfinden, Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Um die Voraussetzungen zum Zugang zu diesem wichtigen Ehrenamt zu erleichtern und den Personenkreis möglicher Schiedspersonen zu erweitern, sollen sie in Zukunft einen Freistellungsanspruch von der Arbeitszeit für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erhalten. Gleichzeitig soll das Mindestalter für die Übernahme eines Schiedsamtes von 30 auf 25 Jahre herabgesenkt werden, das Höchstalter soll auf 75 Jahre festgesetzt werden.

Eine weitere wichtige Änderung soll hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit erfolgen. Es soll eine Zuständigkeit am Ort der belegenen Sache geschaffen werden. Insbesondere in Miet-, Nachbarschafts- und Grundstücksstreitigkeiten ist es sinnvoll, wenn auch das Schiedsamt örtlich zuständig ist, in dem das Grundstück liegt.

Justizministerin Dr. Wahlmann: „Mit den geplanten Änderungen wollen wir das ehrenamtliche Schiedswesen weiter stärken. Unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen übernehmen Verantwortung und opfern ihre Freizeit, um unser Zusammenleben aktiv mitzugestalten. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land. Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen und andere Ehrverletzungen – unsere Schiedsleute schlichten kleinere Konflikte schnell und unbürokratisch und schaffen damit Gerechtigkeit vor Ort. Ihre Tätigkeit muss daher auch in Zukunft so attraktiv wie möglich sein – potentielle Störfaktoren räumen wir mit diesem Gesetzentwurf aus dem Weg. Gleichzeitig öffnen wir dieses spannende Ehrenamt für noch mehr interessierte Bürgerinnen und Bürgern und stärken so unsere Schiedsämter insgesamt.“

PR
Foto: Tobias Franke, Celler Presse

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