Dienstag, 18. November 2025

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Leistungsempfänger*innen können SoVD-Mitgliedsbeitrag angerechnet bekommen

Entlastung für den kleinen Geldbeutel beim Mitgliedsbeitrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hildesheim: Empfängerinnen von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld können den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten. Die wichtigste Bedingung dabei ist, dass die Betroffenen ein Einkommen haben. Denn dieses wird bei der Anrechnung zugrunde gelegt. Was Betroffene darüber hinaus wissen sollten, erklärt der SoVD in Hildesheim.

Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld erhält, hat oft kaum genug Geld, um über die Runden zu kommen. Da ist jede zusätzliche Ausgabe eine Belastung. Die gute Nachricht: Benötigen sie sozialrechtliche Unterstützung und werden Mitglied im SoVD, können Betroffene den Mitgliedsbeitrag unter Umständen angerechnet bekommen. Möglich ist das aber nur, wenn sie ein Einkommen haben. „Das heißt, die Sozialleistungen müssen aufstockend bezogen werden“, verdeutlicht SoVD-Beraterin Sabine Eck. Denn: Es handelt sich um einen Betrag, der beim auf die Leistungen anrechenbaren Einkommen Berücksichtigung findet. „Da sich dieses durch die Beitragszahlung verringert, werden die Leistungen der Empfängerinnen entsprechend angehoben“, informiert Eck. Das gelte auch für Empfängerinnen einer Rente.

Wird Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen, erfolgt die Anrechnung meist unproblematisch
zum Beispiel auf die Rente. „Das zuständige Amt muss dazu allerdings über die SoVDMitgliedschaft informiert sein. Gegebenenfalls wird ein Nachweis verlangt“, so Nachname. Im Zusammenhang mit Bürgergeld ist die Lage etwas komplizierter. „Hier ist der Beitrag nur absetzbar, wenn derdie erwerbstätige Leistungsberechtigte mehr als 400 Euro im Monat verdient und notwendige Ausgaben nachweist. Diese Ausgaben müssen zusammen mit den Absetzbeträgen monatlich 100 Euro übersteigen“, erklärt Nachname.

Bei weiteren Fragen zur Anrechenbarkeit des Mitgliedsbeitrags helfen die Beraterinnen des SoVD in Hildesheim gerne weiter. Der Verband kann telefonisch unter 05121-74790 sowie per E-Mail unter info.hildesheim@sovd-nds.de erreicht werden.

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Foto von Andrew Neel von Pexels

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