Samstag, 14. März 2026

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Ab 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse

Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patientinnen ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Medizinerinnen ausreichend. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert über alles Wichtige.

Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt für Patientinnen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Seniorinnen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Sabine Eck aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hildesheim. ÄrzteÄrztinnen prüfen anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit und stellen eine Verordnung aus. Damit wird der Zugang zu einer Reha erheblich erleichtert.

Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Eck.

Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die Beraterinnen des SoVD in Hildesheim gerne unter 05121-74790 oder info.hildesheim@sovd-nds.de weiter.

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