Freitag, 17. Juli 2026

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Nach Tod einer 26-Jährigen in Hildesheim: Haftbefehl gegen Ehemann

Nach dem gewaltsamen Tod einer 26-jährigen Frau in Hildesheim sitzt ihr Ehemann inzwischen in Untersuchungshaft. Das teilten die Staatsanwaltschaft Hildesheim und die Polizei Hildesheim in einer gemeinsamen Nachtragsmeldung mit. Gegen den 30-Jährigen wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen.

Der Fall hatte in der Nacht zum Samstag für einen größeren Polizeieinsatz im Stadtteil Neuhof gesorgt.

Auffälliger Mann führte Polizei zur Wohnung

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Meldung gegen Mitternacht. Eine Anwohnerin hatte die Polizei verständigt, nachdem ihr ein Mann in einem Mehrfamilienhaus im Bereich Trockener Kamp aufgefallen war. Nach ihren Angaben habe sich dieser im Hausflur auffällig verhalten.

Einsatzkräfte trafen den Mann vor Ort an. Da er zunächst nicht zugänglich gewesen sein soll, führten die Beamten weitere Ermittlungen durch. Dabei ergaben sich Hinweise darauf, dass der 30-Jährige Bewohner des Hauses ist.

Als die Polizei die zugehörige Wohnung betrat, fanden die Beamten mehrere Kinder sowie eine leblose Frau vor. Eine hinzugezogene Ärztin konnte nur noch den Tod der 26-Jährigen feststellen.

Die Kinder wurden anschließend betreut und anderweitig untergebracht. Nach bisherigen Erkenntnissen blieben sie äußerlich unverletzt.

Familie befand sich offenbar in der Wohnung

Wie Staatsanwaltschaft und Polizei nun mitteilten, gehen die Ermittler derzeit davon aus, dass sich die vierköpfige Familie zum Tatzeitpunkt gemeinsam in der Wohnung aufgehalten hat.

Dem 30-jährigen Ehemann wird vorgeworfen, seiner Ehefrau mit einem gefährlichen Gegenstand schwere Verletzungen zugefügt zu haben. Die Frau erlag diesen Verletzungen noch am Tatort.

Die genauen Hintergründe der Tat sowie ein mögliches Motiv sind weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Haftrichter erlässt Untersuchungshaft

Der Tatverdächtige wurde noch in der Tatnacht vorläufig festgenommen. Am Sonntag, 14. Juni, wurde er dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Hildesheim vorgeführt.

Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen machte der Beschuldigte nach Angaben der Ermittlungsbehörden keine Angaben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim erließ der Haftrichter Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags. Als Haftgründe wurden insbesondere die Schwere der Tat sowie Fluchtgefahr angenommen.

Der 30-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Ermittlungen dauern an

Polizei und Staatsanwaltschaft setzen ihre Ermittlungen fort. Unter anderem sollen die genauen Abläufe in der Tatnacht sowie die Hintergründe der Tat weiter aufgeklärt werden.

Weitere Einzelheiten zu den Umständen des Geschehens machten die Ermittlungsbehörden bislang nicht öffentlich.

HP
Foto: Celler Presse

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