Freitag, 17. Juli 2026

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Nach Flucht in Peine: Öffentlichkeitsfahndung nach Strafgefangenem

Nach der Flucht eines Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalt Celle während eines begleiteten Ausgangs in Peine läuft die Fahndung weiter. Das Landgericht Hildesheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Der 42-jährige Deutsche war am Dienstag, 16. Juni 2026, im Rahmen eines begleiteten Ausgangs in Peine unterwegs. Nach Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums war der Ausgang für die Zeit von 9 bis 17 Uhr genehmigt worden. Ziel war die Wohnanschrift seiner Mutter in Peine. Dort traf der Gefangene gemeinsam mit einem Bediensteten der JVA Celle gegen 10.30 Uhr ein.

Nach ersten Erkenntnissen nutzte der Mann gegen 14.30 Uhr einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um sich mit einem dort abgestellten Motorrad zu entfernen. Die unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei Peine und der Staatsanwaltschaft Hildesheim blieben zunächst ohne Erfolg.

Nach Angaben des Justizministeriums handelte es sich um den 38. begleiteten Ausgang des Strafgefangenen seit September 2023. Die vorherigen 37 Ausgänge seien beanstandungslos verlaufen.

Der Mann verbüßt seit dem 28. Oktober 2010 eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung. Das Landgericht Hildesheim hatte bei dem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die zuständige Strafvollstreckungskammer setzte mit Beschluss vom 23. Mai 2025 eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 19 Jahren fest.

Der Fall, für den der Mann verurteilt wurde, hatte 2010 für Aufsehen gesorgt. Damals war eine 23-jährige Frau aus Peine nach einer Internetbekanntschaft getötet worden. Der damalige Angeklagte hatte sich im Internet unter falscher Identität als Frau ausgegeben und sein späteres Opfer in seine Wohnung in Peine gelockt. Vor dem Landgericht Hildesheim wurde er 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die aktuellen Ermittlungen richten sich nun darauf, den Aufenthaltsort des Geflüchteten festzustellen. Hinweise aus der Bevölkerung können für die Fahndung von Bedeutung sein. Wer den Mann sieht oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, sollte die Polizei verständigen und sich ihm nicht selbst nähern.

PR/ots/HP
Foto: Hildesheimer Presse

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