Überbrückungshilfe II: Regelungen des 4.16 sorgen für Verunsicherung
DEUTSCHLAND. Der Deutsche Reiseverband (DRV) fordert von der Bundesregierung eine Klarstellung: Nachträglich eingearbeitete Vorgaben mit großem Interpretationsspielraum haben bei den Erläuterungen zur Überbrückungshilfe II, die kurz vor Weihnachten mit dem geänderten Punkt 4.16 veröffentlicht wurden, zu Verunsicherung bei Reisebüros und Reiseveranstaltern geführt. Grund für die kurzfristigen, nicht vorab erläuterten Ergänzungen durch die Bundesregierung waren ergänzende… Weiterlesen: Überbrückungshilfe II: Regelungen des 4.16 sorgen für Verunsicherung
