Stichprobe zu Waren mit digitalen Elementen zeigt: Online-Händler informieren vorab meist nicht zu den „neuen“ Regelungen
Seit Januar 2022 gilt: Wer Produkte mit digitalen Elementen verkauft, muss Kundinnen und Kunden fortlaufend Software-Aktualisierungen bereitstellen, um die Funktionalität und sichere Nutzung zu gewährleisten, und hierüber auch informieren. Ob und wie dies bereits vor dem Kauf transparent gemacht wird, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer nicht repräsentativen Stichprobe am Beispiel des Smartphones untersucht. Das… Weiterlesen: Stichprobe zu Waren mit digitalen Elementen zeigt: Online-Händler informieren vorab meist nicht zu den „neuen“ Regelungen
