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Verbot religiöser Symbole auf der Richterbank

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am heutigen Dienstag auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza den Gesetzentwurf zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Ein Teil des Gesetzentwurfs hat bereits in der Vergangenheit ein breites öffentliches Interesse hervorgerufen: Durch eine neue Vorschrift im Niedersächsischen Justizgesetz soll bei bestimmten Diensthandlungen das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke untersagt werden, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Dies soll bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Personen. Justizministerin Havliza: „Neutralität ist in erster Linie eine innere Haltung. Diese Haltung muss aber auch nach außen zum Ausdruck kommen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden religiösen, weltanschaulichen und politischen Vielfalt der Gesellschaft. Dies ist Anlass für die Justiz, umso stärker auf die eigene Neutralität und deren Sichtbarkeit zu achten.“

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit erstmalig die Möglichkeit eröffnet werden, von einem weiteren Teilzeitmodell – dem sogenannten „Freijahr“ – Gebrauch zu machen. Dadurch käme es zu einer weiteren Flexibilisierungsmöglichkeit der Dienstzeit und einer weitgehenden Angleichung an die für Richterinnen und Richter nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften. Ferner beabsichtigt der Entwurf eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen, insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz.

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