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SoVD begrüßt Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses

HANNOVER. „Das wurde auch Zeit!“ Mit diesen deutlichen Worten kommentiert Adolf Bauer die heute im Niedersächsischen Landtag beschlossene Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses. Damit dürfen zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 auch Menschen mit Behinderung, die in allen Angelegenheiten voll betreut werden, ihre Stimme abgeben.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Politik jetzt endlich handelt und Menschen mit Behinderung nicht länger diskriminiert“, betont Bauer. „Es ist allerdings bedauerlich, dass es erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts braucht, damit sich bei dem Thema etwas bewegt.“ In ihrem Urteil hatten die Richter im Januar den pauschalen Ausschluss für verfassungswidrig erklärt.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention, die vor genau zehn Jahren in Kraft getreten ist, verpflichtet den Gesetzgeber bereits, die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Die Politikerinnen und Politiker hatten also genügend Zeit, entsprechende Änderungen anzuschieben“, so der SoVD-Chef weiter. Wichtig sei jetzt, dass die Bundesregierung nachziehe und die Regelung ebenfalls zügig umsetze.

Von dem bisherigen Wahlrechtsausschluss sind in Niedersachsen etwa 10.000 Menschen betroffen. Da sie für alle Angelegenheiten einen gesetzlichen Betreuer haben, wurde ihnen bislang sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht abgesprochen.

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