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Zukunftsinvestitionen in bezahlbares Wohnen, Digitalisierung und Kindertagesstätten und zusätzliche Schuldentilgung

NIEDERSACHSEN. Die gute Einnahmeentwicklung in 2018 führt zu einem positiven Jahresabschluss, der Möglichkeiten zu politischen Schwerpunktsetzungen eröffnet. „Die Landesregierung nimmt ihre soziale Verantwortung wahr“, so Ministerpräsident Stephan Weil: „400 Millionen Euro werden bereitgestellt für öffentliche Wohnraumförderung. Bis zum Jahr 2030 sollen insgesamt etwa 40.000 neue Sozialwohnungen entstehen.“

„Die gegenüber den bisherigen Planungen deutlich erweiterten finanziellen Spielräume ermöglichen uns, zusätzliche Mittel in einem klugen Dreiklang aus Zukunftsinvestitionen, Schuldentilgung und Stärkung der Vorsorge zu verwenden“, erklärte Finanzminister Hilbers.

Inklusive der sogenannten VW-Milliarde kann für 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,84 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen bereitgestellt werden. Im Jahr 2018 wurde auf die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen zur Refinanzierung von Schulden verzichtet. Dadurch wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine Schuldentilgung in Höhe von 686 Millionen Euro vollzogen. Der aktuelle Schuldenstand des Landes Niedersachsen beträgt damit nunmehr rund 60,67 Milliarden Euro. In ihrer (heutigen) Sitzung hat die Niedersächsische Landesregierung die Verteilung der Mittel aus dem von Finanzminister Reinhold Hilbers vorgelegten Jahresabschluss 2018 beschlossen.

„Neben den bereits getroffenen Festlegungen zur Verwendung der VW-Milliarde können wir zusätzliche Mittel für Schuldentilgung, für den Wohnraumförderfonds, für zusätzliche Vorsorgemaßnahmen und weitere Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bereitstellen“, erläuterte der Finanzminister.

Ministerpräsident Stephan Weil ergänzt: „150 Millionen Euro für Breitbandausbau und Digitalisierungsmaßnahmen zeigen, dass wir es ernst meinen mit einer raschen Umsetzung des Masterplans Digitalisierung. Besonders am Herzen liegt mir die frühkindliche Förderung: 60 Millionen Euro sind für Investitionen in Kindertagesstätten vorgesehen.“

Im Einzelnen sollen die neben der VW-Milliarde zur Verfügung stehenden Mittel wie folgt verwandt werden:

  • 400 Millionen Euro fließen in das Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“
  • weitere 150 Millionen Euro Zuführung in das „Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“
  • 100 Millionen Euro werden dem Sondervermögen „Niedersächsische Landesversorgungsrücklage“ zugeführt, sowie
  • Mittel in Höhe von 188 Millionen Euro, die im Rahmen des Jahresabschlusses der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, werden vorgehalten für: Zuführung Landesliegenschaftsfonds (bis zu 78 Millionen Euro), einem Investitionsprogramm „Kindertagesstätten“ (bis zu 60 Millionen Euro) sowie für Infrastrukturmaßnahmen in Kommunen mit multiplen Strukturproblemen (bis zu 50 Millionen Euro). Dabei handelt es sich um Maßnahmen für die Stadt Salzgitter, die in besonderer Weise neben dem wirtschaftlichen Strukturwandel von einem Wohnungsüberhang und damit verbundener verstärkter Zuwanderung betroffen ist. Einzelheiten werden Gegenstand eines mit der Stadt Salzgitter noch zu erarbeitenden Konzepts sein.

Bereits Mitte des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die zusätzlichen Einnahmen aus der sogenannten VW-Milliarde im Rahmen des Jahresabschlusses für Zukunftsinvestitionen und Altschuldentilgung zu verwenden. Konkret bedeutet dies:

  • 350 Millionen Euro Zuführung in das „Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“
  • 200 Millionen Euro Zuführung in ein „Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen sowie zur Förderung von Investitionen in Krankenhausinfrastrukturen“
  • 150 Millionen Euro Zuführung in das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung (MHH und UMG)“
  • 100 Millionen Euro in den ökologischen Bereich des Sondervermögens „Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen“ – 100 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten
  • 100 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden (als Einzahlung in die Kapitalrücklage bei der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH zur dortigen Schuldentilgung)

Zur zeitnahen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung dem Landtag zugeleitet werden.

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