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Ambulante Versorgung steht vor dem Kollaps

HANNOVER. Die Pflegekammer Niedersachsen fordert die Kostenträger dringend dazu auf, notwendige pflegefachliche Leistungen in der ambulanten Versorgung endlich ausreichend zu vergüten. Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke: „Die ambulante Pflege steht vor dem Kollaps. Wir müssen die Zuständigen bei den Kostenträgern und vor allem auch die Politik aufwecken.“ Die ambulante Pflege stellt die Basis des Gesundheitswesens dar und darf auf keinen Fall wegbrechen. Der Leitsatz „ambulant vor stationär“ darf nicht zu einer leeren Floskel werden. „Ambulante Pflegedienste müssen nicht nur in der Lage sein, Tariflöhne zu zahlen und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen“, fordert Mehmecke, „sie müssen diese auch finanzieren können“.

Die Situation in der ambulanten Pflege ist prekär. Pflegedienste der Region Harz-Heide sind nicht die ersten, die dieses Jahr Alarm schlagen. In einer Postkarten- und Plakataktion weist eine Initiative aus ambulanten Pflegediensten in der Region Harz-Heide auf den akuten Notstand hin. Die Aktion wird von der Pflegekammer Niedersachsen begrüßt. „Die Hilferufe der Pflegedienste werden immer lauter und das bereitet uns große Sorge“, sagt Mehmecke. Laut Pflegekammer Niedersachsen droht der Pflegekollaps nicht nur zwischen Harz und Heide sondern in ganz Niedersachsen. Pflegedienste können die Pflege zwischen Cuxhaven und Göttingen und zwischen Lingen und Lüchow kaum noch aufrechterhalten. „Ein Ausstieg aus der ambulanten Pflege, insbesondere im ländlichen Raum, wäre fatal für die Pflegenden und Pflegebedürftigen“, so die Kammerpräsidentin. Auch die Wegpauschalen müssten endlich so refinanziert werden, dass es möglich sei, Menschen auf dem Land zu versorgen, ohne drauf zu zahlen.

Eine grundlegende Reform der Finanzierung von ambulanten pflegerischen Leistungen ist zwingend notwendig. Pflege muss angemessen vergütet und entlohnt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Pflegedienste schlagfertige Argumente an die Hand bekommen, um mit den Kranken- und Pflegekassen verhandeln zu können. „Als Argumentationsgrundlage wird künftig die Berufsordnung für Pflegefachpersonen dienen“, sagt Mehmecke. In der Berufsordnung könne ausformuliert werden, welche Aufgaben Pflegefachpersonen vorbehalten sind. Sie setzt damit einen Gegenpart, wenn seitens der Kostenträger pflegefachliche Leistungen nicht vergütet werden sollen. Die Berufsordnung wird derzeit gemeinsam mit den Mitgliedern erarbeitet. „Wir müssen den Finger in die Wunde legen. Hier geht es nicht nur um die Versorgung der Bevölkerung, sondern auch um unsere Kolleginnen und Kollegen. Die Vertragspartner müssen an einem Tisch über die Zukunft der Finanzierung sprechen und die Pflegekammer als Vertretung der Pflegefachpersonen dabei einbeziehen“, so Mehmecke.

PR

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