Zum Inhalt springen

Pflegekammer: Information zum Mitgliedsbeitrag 2018 – Es werden zunächst KEINE Mahnungen versandt

HANNOVER. Die Pflegekammer Niedersachsen teilt mit, dass leider Fehlinformationen zu den Mitgliedsbeiträgen für das Berechnungsjahr 2018 im Umlauf sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, hat die Pflegekammer die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Rund 97.000 Personen, deren Daten von Arbeitgebern an die Pflegekammer gemeldet worden waren, hatten Ende 2018 einen Beitragsbescheid der Pflegekammer Niedersachsen erhalten.
  • Mehr als 53.000 Mitglieder haben fristgerecht eine Selbsteinstufung zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe abgegeben.
  • Mehr als 2.700 Personen haben sich nach Erhalt des Beitragsbescheids gemeldet und nachgewiesen, dass sie kein Mitglied der Kammer sind, sondern fälschlicherweise gemeldet wurden.
  • Aktuell erfolgen die Verbuchungen der per Überweisung gezahlten Mitgliedsbeiträge aus dem Beitragsjahr 2018. Genaue Aussagen über die Anzahl der Zahlungseingänge können daher noch nicht getroffen werden.
  • Bei mehr als 10.000 Mitgliedern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, konnten aufgrund von technischen Problemen noch keine Mitgliedsbeiträge von ihren Konten abgebucht werden.
  • Es werden zunächst KEINE Mahnungen versandt. Sobald die Verbuchungen der gezahlten Mitgliedsbeiträge abgeschlossen ist, werden diejenigen Personen, die der Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages bislang nicht nachgekommen sind, mit einem Anschreiben erinnert.
  • Mit dem Erinnerungsschreiben werden auch diejenigen Personen angesprochen sich bei der Pflegekammer zu melden, die aufgrund einer möglichen Falschmeldung als Mitglied geführt werden, die aber kein Mitglied sind (z.B. Pflegeassistenten).
  • Die Erinnerungsschreiben werden frühestens Ende August versandt – genaue Aussagen über den Versandtermin können noch nicht getroffen werden.
  • Erst wenn auch auf das Erinnerungsschreiben keinerlei Meldung bei der Pflegekammer erfolgt, wird gemäß Beitragsordnung ein entsprechendes gebührenpflichtiges Mahnverfahren eingeleitet.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.