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2018 wurden fast 25% mehr ausländische Berufsabschlüsse anerkannt als im Vorjahr

  • Hannover

HANNOVER. Im Jahr 2018 wurden in Niedersachsen insgesamt 3.552 Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen abgeschlossen. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) stieg die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gegenüber 2017 um 705 bzw. 24,8%.

Von den insgesamt abgeschlossenen Verfahren konnten 3.429 berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt werden, in 120 Fällen wurde der Antrag negativ beschieden.

Wie auch im Jahr 2017 konnte der größte Anteil der Verfahren (2.244; 63,2%) im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe abgeschlossen werden. Eine größere Gruppe von abgeschlossenen Verfahren betraf die Berufsgruppen technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerung (273) sowie Berufe in Unternehmensführung und -organisation (174).

Im Jahr 2018 wurden Anträge auf Anerkennung eines Berufsabschlusses für einen medizinischen Gesundheitsberuf von 1.179 Männern und 1.710 Frauen gestellt. Die volle Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation traf auf 1.230 der insgesamt 2.889 Anträge zu. Für 18 Verfahren gab es einen negativen Bescheid. Zur Gruppe der medizinischen Gesundheitsberufe gehören unter anderem Altenpfleger/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, aber auch Apotheker/in, Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation), Tierarzt/Tierärztin, Zahnarzt/Zahnärztin.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 4.578 Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse gestellt, 27,6% mehr als im Jahr 2017. Auch 2018 lag der Anteil der Anträge von Frauen mit 53,9% deutlich höher als der der Männern (46,1%). 42,6% der männlichen Antragsteller hatten ihre Ausbildung in Asien absolviert, 33,1% der weiblichen Antragstellerinnen hatten ihre Ausbildung hingegen im europäischen Ausland außerhalb der EU abgeschlossen.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Insgesamt-Werte können dadurch von der Summe der Einzelwerte abweichen.

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