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Immer mehr ausländische Berufsabschlüsse werden anerkannt

NIEDERSACHSEN. Die Anstrengungen der Landesregierung für eine häufigere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zeigen Wirkung: Im vergangenen Jahr wurden fast 25 Prozent mehr ausländische Berufsabschlüsse anerkannt als im Vorjahr: In 2018 wurden in Niedersachsen 3.552 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abgeschlossen. Im Vorjahr waren es noch 2.847. Der größte Teil der Abschlüsse (2018: 2.244 = 63,2 Prozent) betrifft die Gesundheitsberufe.

„Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration von Zugewanderten“, mit diesen Worten kommentierte Sozialministerin Carola Reimann die Zahlen des Landesamtes für Statistik, die sie am (heutigen) Dienstag dem Landeskabinett vorgestellt hat.

In Niedersachsen besteht seit 2012 ein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit vergleichbaren Abschlüssen in Deutschland. Die Wirkungen der sogenannten Anerkennungsgesetze, insbesondere das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG), hat Niedersachsen gemeinsam mit den Ländern evaluieren lassen. Das Landeskabinett hat heute beschlossen, den Evaluationsbericht dem Landtag vorzulegen.

Gute Beratung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren. Seit 2016 gibt es in Niedersachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Ein flächendeckendes System an Beratungsstellen steht bereit: Das Land Niedersachsen unterstützte im laufenden Jahr mit einer Kofinanzierung in Höhe von bis zu 960.000 € die landesweiten Beratungs- und Qualifizierungsangebote des IQ Netzwerkes Niedersachsen. Das zahlt sich aus: 2018 wurde mit fast 4.600 Anträgen (28 Prozent mehr als im Vorjahr) ein neuer Höchstwert erreicht.

Die Verfahren enden weit überwiegend positiv (96,5 Prozent) mit der Feststellung der vollständigen Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation zum deutschen Referenzberuf oder einer teilweisen Gleichwertigkeit. Bestehen wesentliche Unterschiede, kann die volle Gleichwertigkeit über Qualifizierungsmaßnahmen erreicht werden. Ablehnungen sind die Ausnahme (3,5 Prozent).

Die Landesregierung arbeitet weiterhin ressortübergreifend an der Verbesserung der Verfahren, damit die Anerkennung noch unkomplizierter und zügiger erfolgen kann. Ansatzpunkte sind insbesondere die bessere Unterstützung von Antragstellenden oder die Angebotsgestaltung bei Qualifizierungsmaßnahmen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten wird, werden neue Anforderungen formuliert werden. So wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, auch die Möglichkeiten der elektronischen Verfahrensführung werden ausgeweitet. Vor allem aber ist entsprechend der Zielsetzung des neuen Gesetzes mit zunehmenden Antragstellungen aus dem Ausland zu rechnen. Die berufliche Anerkennung ist nach den neuen Bestimmungen in der Regel eine zentrale Voraussetzung für die Einreise.

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