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Die IKK classic unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber mit großzügigen Regelungen zur Beitragszahlung

NIEDERSACHSEN. Die Maßnahmen, die Bund und Länder zum Schutz vor dem Corona-Virus beschlossen haben, stellen die Wirtschaft vor immense Herausforderungen. Besonders hart betroffen sind die oft kleinen und mittleren Betriebe im Handwerk. „Handwerk und Mittelstand sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Als größte handwerkliche Krankenkasse kennen wir die schwierige Situation unserer Kunden und unterstützen diese mit großzügigen Regelungen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.

Bis die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen umfassend greifen, können Arbeitgeber bei Einnahmeausfällen und Liquiditätsengpässen bei der IKK classic einen Antrag auf Beitragsstundung stellen. In diesem Fall werden die Beiträge bis Mai 2020 gestundet, einer Sicherheitsleistung bedarf es nicht. Auch Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren werden in dem genannten Zeitraum nicht erhoben. „Wir werden alle Maßnahmen unbürokratisch umsetzen und unsere Kunden bestmöglich durch die Krise begleiten“, so Frank Hippler.

Bislang haben bereits rund 20.000 Arbeitgeber Stundungsanträge bei der IKK classic gestellt. Für alle Schuldner, die von der aktuellen Krise unmittelbar betroffen sind und denen deshalb eine Stundung gewährt wurde, werden außerdem Vollstreckungsmaßnahmen bis Juni 2020 ausgesetzt.

Mehr Informationen für Arbeitgeber: www.ikk-classic.de/fk

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