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Neue Schwerpunkte bei Digitalisierungsmaßnahmen geplant – Kabinett befasst sich mit Finanzierungsplan

NIEDERSACHSEN. Der Maßnahmenfinanzierungsplan Digitalisierung soll an die aktuellen Herausforderungen durch das Corona-Virus angepasst werden. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen.

Das Wirtschaftsministerium erhält zusätzlich 15 Millionen Euro für das erfolgreich laufende Förderprogramm Digitalbonus Niedersachsen. Das Programm wird um Zuschüsse für Home-Office-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik erweitert, um einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten. Das Sozialministerium wird die Digitalisierung in Alten- und Pflegeheimen sowie in vergleichbaren Einrichtungen beschleunigen und zieht dafür Mittel aus kommenden Haushaltsjahren vor. Das Justizministerium wird den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung schneller als bisher geplant einführen und hat daher die bisher im Haushaltsjahr 2021 eingeplanten Ansätze in voller Höhe auf 2020 vorgezogen.

Die Corona-Situation zeigt, wie wichtig ein schneller Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung ist, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Corona-Krise – so schlimm sie auch ist – ist ein Turbo für die Digitalisierung. Die Motivation ist massiv gestiegen, es wird mehr gewagt und ausprobiert. Ich erwarte, dass Home-Office, Videokonferenzen und E-Learning auch künftig mehr zum Alltag gehören werden und die gestiegene Nachfrage nach Telemedizin und digitalen Dienstleistungen dauerhaft hoch bleibt.“

Seit Oktober 2019 steht ein Gesamtbetrag von einer Milliarde Euro für die Digitalisierung der niedersächsischen Wirtschaft und Gesellschaft als Sondervermögen Digitalisierung zur Verfügung. Die daraus finanzierten Digitalisierungsprojekte sind im Maßnahmenfinanzierungsplan beschrieben, der nach dem Sondervermögensgesetz jährlich fortzuschreiben und vom Kabinett zu beschließen ist.

Der Maßnahmenfinanzierungsplan wird gemäß Sondervermögensgesetz am 11. Mai 2020 dem IT-Planungsrat zur Zustimmung und am 20. Mai 2020 den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur Kenntnis zugeleitet.

PR

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