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Kontakt ins Pflegeheim per Skype – Niedersachsen will in Betreuungsverfahren Anhörungen per Videotelefonie ermöglichen

NIEDERSACHSEN. Niedersachsen will in Corona-Zeiten die Durchführung von Betreuungsverfahren erleichtern. Dazu sollen Richterinnen und Richter mit betroffenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen per Videotelefonie kommunizieren können. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen.

Niedersachsen will in Corona-Zeiten die Durchführung von Betreuungsverfahren erleichtern. Dazu sollen Richterinnen und Richter mit betroffenen Menschen in Alten- und Pflegeheimen per Videotelefonie kommunizieren können. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen.

In Betreuungs- und Unterbringungsverfahren ist eine persönliche Anhörung bislang Pflicht. Das hat gute Gründe, weil in diesen Verfahren tiefe Grundrechtseingriffe möglich sind. Zum Beispiel, wenn es um die Frage der Genehmigung von Bettgittern geht, um Stürze zu vermeiden, oder um die Anbringung von Bauchgurten im Bett oder am Rollstuhl. Zugleich standen Amtsrichter in Niedersachsen in den vergangenen Wochen oftmals vor dem Problem, keinen Zugang zu Alten- oder Pflegeheimen zu bekommen. Oder sie erhielten Zugang, erhöhten aber allein durch ihre Anwesenheit die abstrakte Gefährdung von Risikopatienten. Die aus Niedersachsen vorgeschlagene Regelung soll jedoch nur während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Amtsgerichte brauchen in diesen Wochen praktikable Lösungen. Anhörungen in Betreuungsverfahren sind eine Pflicht, sie dienen dem Schutz der Betroffenen. Zugleich wollen die Richterinnen und Richter aber auch nicht diejenigen sein, die das Virus in die Pflegeheime tragen. Die Videotelefonie kann hier in bestimmten Fällen der Ausweg aus diesem Dilemma sein.“

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