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Rechnungshof legt ersten Teil seines Jahresberichts 2020 vor

NIEDERSACHSEN. „In Anbetracht der Covid-19-Pandemie legen wir unseren diesjährigen Jahresbericht in zwei Teilen vor“, erklärte Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH), heute im Landtag. Der erste Teil des Jahresberichts konzentriert sich auf die Ergebnisse der Prüfung der Haushaltsrechnung 2018, Ausführungen zur Schuldenbremse bzw. zur Pandemie-bedingten Kreditaufnahme und zur NORD/LB. „Wegen der bevorstehenden dramatischen Verschlechterung der Haushaltslage haben wir uns entschlossen, schon jetzt erste Empfehlungen für den Haushalt 2021 als wichtige Wegmarke für die Entwicklung der Landesfinanzen zu geben“, so die Präsidentin weiter. Den zweiten Teil seines Jahresberichts mit weiteren ressortspezifischen Prüfungsergebnissen wird der LRH am 02.09.2020 vorstellen.

Parlamentarisches Budgetrecht sichern

Die Prüfung der Haushaltsrechnung 2018 des Landes und des Nachweises über das Vermögen und die Schulden ergab keine Beanstandungen. Mit Blick auf das parlamentarische Budget- und Kontrollrecht sieht der LRH allerdings Handlungsbedarf: Die seit 2015 kontinuierlich ansteigenden Ausgabereste könnten Indiz für eine nicht bedarfsgerechte Veranschlagung von Haushaltsmitteln sein. Der Grundsatz der Einzelveranschlagung werde zudem nicht immer ausreichend beachtet. Auch dieser Grundsatz dient dem Ziel der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und damit der Sicherung des Budgetrechts des Parlaments.

Erstes Jahr der Schuldenbremse in Niedersachsen

Für den LRH von besonderer Bedeutung ist das seit Beginn des Jahres geltende Neuverschuldungsverbot. „Wir begrüßen, dass der Landtag die Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung und die Landeshaushaltsordnung umgesetzt hat. Aus Sicht der Finanzkontrolle ist das grundsätzliche Neuverschuldungsverbot für eine nachhaltige Finanzpolitik unverzichtbar“, betonte die Präsidentin heute im Landtag.

Neuverschuldung aufgrund Covid-19-Pandemie

Zugleich ist das Jahr 2020 das erste Jahr, in dem von den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen Gebrauch gemacht werden musste. Auch nach Auffassung des LRH lag zum Zeitpunkt des Nachtragshaushalts Ende März eine außergewöhnliche Notsituation vor, die eine Kreditaufnahme grundsätzlich zuließ. Dennoch mahnte die Präsidentin: „Es darf nicht vergessen werden, dass die Ausnahmetatbestände nach dem Grundgedanken des Neuverschuldungsverbots restriktiv in Anspruch genommen werden sollten. Aus Sicht der Finanzkontrolle ist zu fordern, dass das Land alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Kreditaufnahme zu begrenzen.“ Für den LRH ist nicht nachvollziehbar, wenn nach einer Ende März bewilligten Kreditermächtigung und einer für Ende Juni angekündigten weiteren Kreditaufnahme, frei verfügbare Überschüsse des Vorjahres in Höhe von 550 Mio. € nicht zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt werden sollen.

Risiken für den Haushalt

Ein weiterer Schwerpunkt sind die finanzielle Entwicklung des Landes und künftige Risiken für den Haushalt. Nachdem das Land in den vergangenen Jahren stets ein positives Jahresergebnis erzielen konnte, wird sich die Haushaltslage wegen der Pandemie dramatisch verschlechtern. Auf das Land kommen erhebliche Pandemie-bedingte Mehrausgaben zu. Nach der Mai-Steuerschätzung sind im Zeitraum 2020 bis 2024 darüber hinaus Steuermindereinnahmen von rd. 8 Mrd. € zu erwarten. Präsidentin Dr. von Klaeden unterstrich erneut: „Es muss jetzt mehr denn je Ziel des Landes sein, bei der Aufstellung des Haushalts 2021 Optimierungs- und Einsparpotenziale zu erschließen. Zudem sollten verstärkt aufgabenkritische Aspekte berücksichtigt werden.“ Für den Landeshaushalt bestehen nach wie vor erhebliche Risiken. Diese könnten sich gerade in Anbetracht der erwarteten Rezession mit höherer Wahrscheinlichkeit realisieren.

Risikofaktor NORD/LB

Zu den Risikofaktoren gehört nach Auffassung des LRH wegen der hohen Garantieübernahmen von rd. 6,5 Mrd. € in besonderem Maße das Engagement des Landes bei der NORD/LB. Die eingeleitete Umstrukturierung muss nun in einem noch schwierigeren Umfeld gelingen. Ob sich das Geschäftsmodell der NORD/LB unter diesen Rahmenbedingungen bewähren kann, ist nicht sicher. Auch für die übrigen Landesbeteiligungen stellen sich Fragen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und damit zusammenhängenden Risiken. „Umso mehr sieht der LRH die Landesregierung gefordert, die Instrumente des Beteiligungsmanagements optimal zu nutzen und größtmögliche Transparenz gegenüber dem Landtag herzustellen“, sagte die Präsidentin.

Chancen der Digitalisierung

Für die weitere Entwicklung des Landeshaushalts sieht der LRH nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, wie z. B. bei der Digitalisierung. Hier empfiehlt er, die aus dem Sondervermögen Digitalisierung finanzierten Maßnahmen einer Neubewertung zu unterziehen. Prüfungsbedarf sieht der LRH bei der Frage, ob die Prioritäten mit Blick auf einen möglichst effektiven und wirtschaftlichen Mitteleinsatz neu oder anders zu setzen wären. Darüber hinaus empfiehlt er im Blick zu behalten, welche Digitalisierungsprojekte nach ihrer Umsetzung zu nachhaltigen Einsparungen oder Optimierungen führen können, insbesondere beim Personaleinsatz, im Bereich staatlicher Förderungen und im Gesundheitswesen.

Weitere Empfehlungen für den Haushalt 2021

Weitere Empfehlungen mit Blick auf das Haushaltsaufstellungsverfahren 2021 gibt der LRH unter anderem zu Chancen und Risiken im Bereich der Personalausgaben, der Hochschulmedizin und der Fördermaßnahmen des Landes.

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